Die Gemeinde im Kreis Ludwigsburg wehrt sich gegen die Pläne der EnBW, vor Ort Klärschlamm zu verbrennen – und schaltet den Verwaltungsgerichtshof ein.

Die Gemeinde Walheim wehrt sich weiter mit Händen und Füßen gegen eine Anlage zur Klärschlammverbrennung, die die EnBW auf dem Gelände ihres früheren Kohlekraftwerks errichten will. Und zwar nicht nur verbal, sondern auch auf juristischem Terrain. So klagt die Kommune nun gegen die Teilgenehmigung zum Bau der Anlage, die das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) am 25. Juni erteilt hatte. Dass man diesen Schritt gehen wolle, habe der Gemeinderat am Freitag, 4. Juli, in einer nicht-öffentlichen Sitzung entschieden, verkündet die Gemeinde in einer Presseerklärung.

 

Die bauplanungsrechtliche Einschätzung des Regierungspräsidiums weiche „in wesentlichen Punkten erheblich von unserer Bewertung ab“, erläutert Bürgermeister Christoph Herre. „Wir halten es daher für notwendig, diese Differenz gerichtlich klären zu lassen, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen“, konstatiert der Rathauschef.

Bis zur Verhandlung könnte es etwas dauern

Die Gemeinde werde nach Einreichung der Klage die Begründung fristgerecht ausarbeiten und beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim vorlegen. Der VGH werde dann einen Termin für eine mündliche Verhandlung ansetzen, was aber einige Zeit in Anspruch nehmen könne.

Abgesehen von den bauplanungsrechtlichen Aspekten kritisiert die Gemeinde auch die aus ihrer Sicht unzureichende Berücksichtigung regionaler Belange im Genehmigungsverfahren. „Die Auswirkungen auf die Lebensqualität, das Landschaftsbild und die bereits stark belastete Verkehrsinfrastruktur, insbesondere entlang der Bundesstraße B27, wurden aus unserer Sicht nicht ausreichend gewürdigt“, betont Christoph Herre.

Der Walheimer Bürgermeister Christoph Herre will trotz der Klage nicht den Dialog mit dem Regierungspräsidium und der EnBW abbrechen. Foto: Archiv (Werner Kuhnle)/ 

Er streicht zugleich hervor, dass man trotz der juristischen Auseinandersetzung die Kommunikationsbrücke zur EnBW und dem RP nicht abbrechen wolle. Man sei weiterhin gesprächsbereit. Ziel sei eine Lösung, die für Walheim und die betroffenen Nachbarkommunen „verträglich ist und die negativen Auswirkungen der geplanten Anlage auf ein Mindestmaß begrenzt“.

Für den Betrieb braucht es eine Extragenehmigung

Sollte die Gemeinde mit ihrer Klage am Ende Schiffbruch erleiden, wäre das nicht gleichbedeutend mit einem Freifahrtschein für die EnBW. Denn die vom RP bislang erteilte Teilgenehmigung beziehe sich im Wesentlichen nur auf den Bau, hatte die Behörde Ende Juni konstatiert. Zum Betrieb brauche es noch eine zweite Teilgenehmigung.

Bekommt die EnBW letztlich grünes Licht für die Anlage, sollen dort pro Jahr rund 180 000 Tonnen kommunaler Klärschlamm „nachhaltig entsorgt beziehungsweise verwertet werden“, wie der Konzern auf seiner Homepage erklärt. Die dabei entstehende Energie könne dazu genutzt werden, umliegende Gemeinden mit Nahwärme zu versorgen.