Ein 21-Jähriger aus dem Kreis Ludwigsburg betrieb Drogenhandel im Darknet und auf Telegram – das Szenario dürfte Serienfans an „How to Sell Drugs Online (Fast)“ erinnern.
Vier Jahre und acht Monate Haft hat die Staatsanwaltschaft im Prozess um Drogenhandel im größeren Stil für einen 21-jährigen Angeklagten gefordert, der eingeräumt hat, in Hemmingen und Ludwigsburg die angeklagten Taten begangen zu haben. Zudem soll der aus den Geschäften erwirtschaftete Gewinn von knapp 27.500 Euro eingezogen werden. Die Verteidigung hielt eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren für ausreichend und beantragte zudem, den 21-Jährigen in einer Entziehungsanstalt unterzubringen.
Hintergrund, dass die beiden Schlussanträge so dicht beieinander liegen, ist, dass sich die Richter der 4. Großen Strafkammer, Staatsanwaltschaft und Verteidigung bereits am ersten Prozesstag auf eine so genannte Prozessverständigung geeinigt hatten. Demnach wurde dem jungen Mann ein Strafkorridor zwischen viereinhalb Jahren und vier Jahren und zehn Monaten im Gegenzug für ein Geständnis in Aussicht gestellt. „Der Angeklagte will reinen Tisch machen und einen Neubeginn“, hatte Rechtsanwalt Bernhard Fehrenbach für seinen Mandanten erklärt.
Bunkerräume in Hotels
Der 21-Jährige hat eingeräumt, unter Mithilfe seines Vaters, der mittlerweile zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt wurde, einen schwunghaften Drogenhandel mit verschiedenen Drogen und Medikamenten aufgezogen zu haben. Diese habe er überwiegend im Darknet und über den Instant-Messaging-Dienst Telegram angeboten. Versandt habe er die Ware nach ganz Europa.
Er habe Bunkerräume in verschiedenen Hotelzimmern in Stuttgart, Karlsruhe und Ditzingen gehabt. Agiert habe er überwiegend im Raum Ludwigsburg und in Hemmingen, wo er bei seinem Vater gemeldet gewesen sei. „Tatsächlich habe ich stets bei verschiedenen Freunden gewohnt und bin von Kumpel zu Kumpel gezogen“, hatte der 21-Jährige den Richtern berichtet.
Kontakte in die USA und Niederlande
Der junge Mann bestätigte den Anklagevorwurf, dass er im Dezember 2023 in einer Telegram-Gruppe Ecstasy, LSD-Trips, psychedelische Substanzen, Amphetamine, Kokain, Haschisch sowie Medikamente wie Ketamin mit einem Mindestabnahmewert von 100 Euro angeboten habe und in Hemmingen auch Ecstasy und LSD-Trips verkauft habe. Ein ganz ähnliches Angebot habe er im Juli vergangenen Jahres in einer anderen Telegram-Gruppe noch einmal gemacht.
Zudem sei es richtig, dass er im Januar vergangenen Jahres in Salt Lake City bei einem unbekannten Händler 1,5 Kilogramm Marihuana bestellt habe, die jedoch von Zollfahndern in Frankfurt sichergestellt worden seien. Im März habe er bei einem unbekannten Händler in den Niederlanden 350 Gramm Kokain geordert, die sein Vater abholen sollte. Zur Übergabe kam es aber nicht, da das Rauschgift im Auto des Vaters bei einer Polizeikontrolle auf einem Rastplatz in Emmerich kurz hinter der deutsch-niederländischen Grenze gefunden wurde.
Angeklagter will sich um Kind kümemern
Ebenfalls im März vergangenen Jahres hatte er im Darknet mehrere tausend Ecstasy-Tabletten, psychedelische Substanzen, ein Kilogramm Amphetamin, LSD-Trips und verschreibungspflichtige Medikamente angeboten, die er in Hemmingen gelagert hatte. In Ludwigsburg habe er ein Kilogramm Amphetamin für 880 Euro verkauft.
Für den Angeklagten hatte Rechtsanwalt Fehrenbach ins Feld geführt, dass dieser sich selbst gestellt und die Taten bereits bei der Polizei eingeräumt habe – da seine Freundin ein Kind bekommen habe und er sich an der Erziehung beteiligen wolle. Von seinem Vater, der ihm eine unschöne Kindheit und Jugend beschert habe, wolle er sich distanzieren. Er bedauere es zutiefst, dass er weder einen Schulabschluss noch eine Berufsausbildung habe, und wolle nach seiner Haftzeit im IT-Bereich arbeiten, wo er über überdurchschnittliche Kenntnisse verfüge. Das Urteil will die 4. Große Strafkammer am 19. September verkünden.