Lesen Sie hier, wie lange ein Energieausweis gültig ist und wie Sie einen neuen beantragen können.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Der Energieausweis enthält Informationen über den Energieverbrauch und die energetische Qualität eines Gebäudes. Er soll Eigentümern und Mietern helfen, den Energieverbrauch ihres Gebäudes zu verstehen und zu reduzieren. Allerdings ist seine Gültigkeit beschränkt.

 

Gültigkeit von Energieausweisen

Laut § 79 Abs. 3 Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind Energieausweise 10 Jahre ab dem Tag der Ausstellung gültig. Informationen zum Ablaufdatum finden Sie auch auf dem Energieausweis selbst. Davon abgesehen können Energieausweise ihre Gültigkeit verlieren, wenn bestehende Gebäude umfangreich umgebaut oder saniert werden (siehe § 80 Abs. 2 GEG).

Wo findet man Angaben zu Gültigkeit?

Auf der ersten Seite des Energieausweises finden Sie ganz oben die Angabe „Gültig bis“. Hier können Sie ganz einfach ablesen, wann der Energieausweis abläuft.

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Energieausweis abgelaufen: Was nun?

Einen Energieausweis benötigen Sie nur dann, wenn Sie eine Immobilie oder Teile davon vermieten oder verkaufen wollen. Laut der Verbraucherzentrale müssen Sie daher keinen neuen Energieausweis besorgen, wenn Sie selbst im Gebäude wohnen oder dieses nicht neu vermieten wollen. Sollten Sie in nächster Zeit aber einen Energieausweis zur Vorlage benötigen, müssen Sie sich rechtzeitig um die Ausstellung eines neuen kümmern. Laut GEG dürfen nur Personen mit ausreichender Berufspraxis und Aus- und Weiterbildungen einen Energieausweis ausstellen. Bei der Suche nach einem geeigneten Experten können diese Listen der Deutschen Energieagentur helfen:

In einigen Fällen sind Sie als Immobilienbesitzer auch von der Ausweispflicht befreit. Zum Beispiel, wenn es sich bei dem Gebäude um ein Baudenkmal handelt oder dieses eine Nutzfläche von 50 Quadratmetern oder weniger hat. Weitere Ausnahmen finden Sie im Gebäudeenergiegesetz.