In diesem Artikel erfahren Sie, welche Regeln in der Mittagszeit gelten und was Sie gegen den Lärm der Nachbarn tun können.

Digital Desk : Saskia Ebert (sne)

Die Mittagszeit ist für viele eine Möglichkeit, um abzuschalten und sich zu erholen. Der Lärm der Nachbarn kann in dieser Zeit als störend empfunden werden. Ob es eine gesetzliche Mittagsruhe gibt und ob Sie den Nachbarschaftslärm hinnehmen müssen, erfahren Sie hier.

 

Keine gesetzlichen Regelungen auf Bundes- und Landesebene

Eine gesetzliche Mittagsruhe ist in Deutschland nicht geregelt, allerdings kann die Lärmregelung und Mittagsruhe innerhalb einer Stadt oder einer Gemeinde geregelt werden. Insbesondere in Kurorten kann eine kommunale Regelung in Kraft treten. Informieren Sie sich hierfür beim zuständigen Ordnungsamt. Für bestimmte Maschinen und Werkzeuge im Betrieb gibt es laut Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchV) allerdings bundesweite Verbote.

Betrieb von Geräten und Maschinen in Wohngebieten

Laut BImSchV dürfen Geräte und Maschinen (beispielsweise Häcksler, Laubbläser oder laute Rasenmäher) in bestimmten Wohngebieten nicht an Werktagen von 07 bis 09 Uhr, von 13 bis 15 Uhr und von 17 bis 20 Uhr nicht betrieben werden. Von 20 bis 07 Uhr folgt dann die Nachtruhe. Genauere Infos können Sie hier finden: Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchV).

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Regelungen zur Mittagsruhe in Miet- und Eigentumswohnungen

Neben der Lärmregelung der Stadt oder der Gemeinde kann die Mittagsruhe auch in der Hausordnung oder im Mietvertrag festgehalten werden. Der Vermieter kann also in der Mittagszeit (die meistens von 12 bis 15 Uhr geht) größere Lärmquellen untersagen. Weicht die Hausordnung mit der von der Gemeinde oder Stadt festgelegten Ruhezeit ab, so gilt die Hausordnung.

Allerdings gilt die Verordnung nur für das eigene Haus, den Garten, den Balkon, die Terrasse, im Treppenhaus und den Innenhof. Wer sich also in der Mittagszeit durch den Lärm der Nachbarn belästigt fühlt, sollte zuerst die gesetzliche Lage überprüfen. Wenn die Lärmquelle weder unter das BImSchV fällt und auch keine kommunale Mittagsruhe gilt, hilft meist nur einen Blick in die Hausordnung bzw. den Mietvertrag. Sollte auch hier keine Mittagsruhe festgelegt sein, kann ein Gespräch mit dem betroffenen Nachbarn helfen.

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Lärm durch Babys und Kinder

In der Regel muss der von Babys und Kindern verursachte Lärm auch in Ruhezeiten hingenommen werden. Allerdings sollten Eltern trotzdem darauf achten, den Lärm der Kinder in der Mittagsruhe unter Kontrolle zu halten. Auch Lärm von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen (beispielsweise Ballspielplätzen) ist laut BImSchG keine schädliche Umwelteinwirkung und gilt somit nicht als Lärmbelästigung.

Was darf man während der Mittagsruhe, was darf man nicht?

Alle Tätigkeiten, die die Zimmerlautstärke überschreiten, sind in der Regel untersagt. Hiermit sind Geräusche gemeint, die auch in der Nachbarwohnung deutlich zu hören sind. Zu vermeiden sind unter anderem:

  • Handwerkliche Arbeiten, wie beispielsweise Bohren oder Hämmern
  • Laute Musik hören
  • Laute Instrumente bzw. musikalische Einlagen
  • Benutzung von technischen Geräten gemäß BImSchG

Während der Mittagsruhe sind folgende Tätigkeiten in Zimmerlautstärke gestattet:

  • Telefonate
  • Gespräche
  • Musik in Zimmerlautstärke
  • Duschen und baden
  • Waschmaschine und Trockner
  • Gartenarbeiten wie Einpflanzen oder Blumengießen (ohne laute Maschinen)
  • Haushaltsarbeit wie kochen oder putzen

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Verstöße gegen die Mittagsruhe – was tun?

Sollten Sie sich von einem Nachbarn während der im Mietvertrag festgelegten Mittagsruhe gestört fühlen, können Sie wie folgt vorgehen:

  1. Suchen Sie als Erstes das Gespräch mit dem Nachbarn. Machen Sie ihn auf die Mittagsruhe aufmerksam.
  2. Sollte das Gespräch nichts nützen, können Sie den Vermieter kontaktieren. Hierzu ist es sinnvoll, ein Lärmprotokoll vorzulegen. Der Vermieter kann dann dem Mieter eine Abmahnung schicken oder in Härtefällen sogar kündigen. Wenn die Lebensqualität des Mieters beeinträchtigt wird, kann auch eine Mietminderung infrage kommen.
  3. Für den Fall, dass in der Gemeinde oder der Stadt eine Mittagsruhe festgelegt ist, können Sie auch die Polizei oder das Ordnungsamt informieren.
  4. Kommt es zum Streit mit dem Nachbarn, können Sie sich einen Anwalt als rechtliche Beratung zur Seite nehmen.

Weitere Ausnahmen der Lärmbelästigung

Neben dem durch Babys und Kinder verursachten Lärm sind auch Sportstätten von den Gesetzen ausgenommen. Hierbei ist es lediglich wichtig, dass die Sportstätte einen gewissen Lärmpegel nicht überschreitet. An Werktagen dürfen Sportstätten durchgängig in Betrieb sein (1).