Wie sich Streit in der Familie um den Nachlass vermeiden lässt Vorsicht, Erbengemeinschaft!

„Willkommen in der eiskalten Welt der Erbengemeinschaft, in der jeder noch so billige Psychotrick erlaubt ist“, sagt Erben-Experte Manfred Gabler. Foto: /Beeeboys

In vier von fünf Fällen erbt nicht einer allein, sondern zusammen mit anderen Familienmitgliedern. Solche Erbengemeinschaften sind konfliktbehaftet – und sollten zeitnah aufgelöst werden. Schon der Erblasser kann dazu beitragen, langwierigen Auseinandersetzungen vorzubeugen.

Als die Frau von Wilfried R. unheilbar an Krebs erkrankte, traf sie eine folgenschwere Entscheidung: Nicht Wilfried R. sollte ihren Anteil an dem Einfamilienhaus erben, das die Familie gemeinsam bewohnte, sondern die beiden Töchter – so schrieb sie es kurz vor ihrem Tod in ihr Testament. Für Wilfried R. war das zunächst kein Problem – denn schließlich würden die beiden Töchter nach seinem Tod ja ohnehin einmal das Haus erben, da war es ihm egal, ob sie schon vorher zu jeweils einem Viertel Miteigentümerinnen waren.

 

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