Die Zehn-Jahres-Planung im Wald bleibt eine hoheitliche Aufgabe des Landes. Das ist ein Erfolg in den Verhandlungen Baden-Württembergs mit dem Bundeskartellamt um die Organisation der Waldbewirtschaftung.

Stuttgart - Im Kartellverfahren der Wettbewerbshüter gegen das Land Baden-Württemberg scheint die Verhandlungsstrategie des Forstministers Alexander Bonde (Grüne) Erfolge zu zeitigen. Die Zehn-Jahres-Planung im Wald, die sogenannte Forsteinrichtung, und auch die forsttechnische Betriebsleitung im Körperschaftswald bleiben hoheitliche Aufgaben. Außerdem muss das Auszeichnen der zum Fällen vorgesehenen Bäume nicht an Dritte, etwa selbstständige Forstwirte, vergeben werden. Das geht aus einem gemeinsamen Schreiben der kommunalen Spitzenverbände und des Agrarministers an die betroffenen Forst- und Bauernverbände hervor, das der StZ vorliegt.

 

Damit könnten die Kommunen und private Waldbesitzer ihren Wald weiterhin von den Landkreisen einheitlich bewirtschaften lassen. Die Kontinuität in der Bewirtschaftung des Körperschafts- und Privatwaldes sei so gewährleistet, die hoheitlichen Bereiche blieben staatliche Aufgaben, erklären Minister Bonde, Joachim Walter vom Landkreistag, Barbara Bosch (Städtetag) sowie Roger Kehle (Gemeindetag).

Forst- und Naturschutzorganisationen hatten davor gewarnt, dass der Wald nach Auffassung des Kartellamts nur noch als Wirtschaftsfaktor gesehen werde. Staatliche Förster aber hätten zumindest in den Kommunalwäldern auch ökologische Standards gesetzt und den Wald als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, als Erholungsraum für die Bürger gesehen und dessen ökologische Bedeutung als Wasserspeicher oder Luftfilter berücksichtigt.

Einiges an der neuen Vereinbarung ist noch ungeklärt

Jerg Hilt, der Geschäftsführer der Forstkammer Baden-Württemberg, der rund 230 000 kommunale und private Waldbesitzer vertritt, kann diese Erfolgsmeldung noch nicht abschließend beurteilen. Vieles sei unklar, wie etwa die Wahlfreiheit. Wer entscheide künftig, wie der Wald gemanagt wird, und wie stehe es mit den Gebühren für die hoheitlichen Aufgaben?

Die vom Bundeskartellamt geforderte strukturelle Trennung beim Holzverkauf wird durch die Ausgliederung eines Staatsforstbetriebes gewährleistet, führen die Unterzeichner des Papiers weiter aus. Die Kartellwächter verlangen, dass die zentrale Vermarktung des Fichtenstammholzes aus dem Staatswald sowie aus den Wäldern von Gemeinden und Privatbesitzern aufgegeben wird, sie verstoße gegen das Wettbewerbsrecht. Dazu zählen sie auch dem Holzverkauf vorgelagerte Arbeiten, etwa die Auszeichnung der zum Fällen bestimmten Bäume durch die staatlichen Förster.

Das Land und die kommunalen Spitzenverbände setzen weiter auf Verhandlungen, nicht zuletzt deshalb, weil das Bundeskartellamt jederzeit eine Untersagungsverfügung erlassen könne, nach der die bisherige Praxis des Holzverkaufs und der Auszeichnung für die Körperschafts- und Privatwälder durch Landesbedienstete sofort eingestellt werden müsste.

Der Agrarminister arbeitet an einem Eckpunktepapier

Ein Schreckenszenario: die Waldbesitzer hätten keine forstliche Betreuung mehr, die Sägeindustrie Probleme beim Holznachschub, dem Land drohten Bußgelder und Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe. Der Forstminister will deshalb den Forderungen des Bundeskartellamtes, das die Frist von Ende September verlängert hatte, nachkommen und demnächst dem Kabinett ein Eckpunktepapier vorlegen, wie die Forststrukturen im Land geändert werden sollen.

Das Land aber werde die „vom Bundeskartellamt erzwungenen Verpflichtungszusagen nur unter dem Vorbehalt abgeben“, wenn auf gesetzliche, mit dem EU-Recht vereinbare Änderungen reagiert werden könne, heißt es in dem Papier. Hintergrund sind Bestrebungen auf Bundesebene, das Bundeswaldgesetz zu ändern. Die Hoffnungen auf eine rechtzeitige Änderung aber scheinen zu schwinden. Eine Gesetzesvorlage ist laut der Einschätzung des Grünen-Bundestagsabgeordneten Harald Ebner nicht in Sicht. Im Bundestagsausschuss war am Mittwoch zudem ein Antrag der Grünen-Fraktion zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung und kooperativer Holzvermarktung gescheitert. Nicht einmal die baden-württembergischen Bundestagsabgeordneten hätten trotz des Kartellverfahrens im Land zugestimmt.