In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie viel Geld Sie an Verwandte, Freunde oder Fremde verschenken dürfen, ohne dass dabei Steuern anfallen.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Theoretisch dürfte man natürlich so viel Geld verschenken, wie man möchte. Doch bei Geldgeschenken fallen ab einem gewissen Betrag Steuern an. Diese orientieren sich am Verhältnis zu dem Beschenkten. Wenn es also um die Frage „Wie viel Geld darf man verschenken?“ geht, meinen die meisten Leute damit: „Wie viel Geld darf ich steuerfrei verschenken?

 

Geld schenken ohne Steuern: Freibeträge

Wenn Sie Geld steuerfrei verschenken wollen, sollten Sie darauf achten, dass Sie gewisse Freibeträge nicht überschreiten. Die Höhe dieser Freibeträge orientiert sich wie bereits erwähnt am Verhältnis zum Beschenkten.

So viel Geld darf man verschenken: Tabelle

Verwandtschaftsgrad zum Beschenkten

Freibetrag

Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner nach LPartG

500.000 €

Kinder / Stiefkinder und Kinder verstorbener Kinder

400.000 €

Enkel

200.000 €

Übrige Erwerber in Steuerklasse I (Urenkel / Eltern und Großeltern bei Erbschaft )

100.000 €

Alle anderen Verwandten

20.000 €

Freunde und Bekannte

20.000 €

Fremde

20.000 €

Die persönlichen Freibeträge gelten jeweils für einen Zeitraum von zehn Jahren. Hat man seinem Ehegatten zum Beispiel 2015 500.000 € geschenkt, könnte man ihm im Jahr 2026 erneut steuerfrei 500.000 € schenken. Sollte die Höhe der Schenkungen in einem Zeitraum von zehn Jahren aber den Freibetrag überschreiten, fallen Steuern an.

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Schenkungssteuer

Jeder Euro, der über den Freibetrag hinausgeht, muss versteuert werden. Der Steuerersatz orientiert sich am Einkommen und Verwandtschaftsgrad des Beschenkten.

Wert des steuerpflichtigen

Erwerbs bis einschließlich … €

Prozentsatz in der Steuerklasse

I

II

III

75.000 €

7 %

15 %

30 %

300.000 €

11 %

20 %

30 %

600.000 €

15 %

25 %

30 %

6.000.000 €

19 %

30 %

30 %

13.000.000 €

23 %

35 %

50 %

26.000.000 €

27 %

40 %

50 %

Über 26. Mio €

30 %

43 %

50 %

Die Steuerklasse für Schenkungen hat in diesem Fall nichts mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz zu tun, sondern orientiert sich am Verwandtschaftsgrad zum Beschenkten. Wer wie viel Schenkungssteuer zahlen muss, sehen Sie in der nachfolgenden Übersicht.

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Steuerklasse I

  • Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner nach dem Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG)
  • Kinder und Stiefkinder
  • Abkömmlinge der Kinder und Stiefkinder (zum Beispiel Enkel, Urenkel)
  • Eltern und Großeltern bei Erbfällen

Steuerklasse II

  • Eltern und Großeltern, wenn sie nicht zur Steuerklasse I gehören (also in Schenkungsfällen)
  • Geschwister und deren Kinder
  • Stiefeltern
  • Schwiegereltern und Schwiegerkinder
  • Geschiedene Ehegatten

Steuerklasse III

  • Alle übrigen Erwerber (Freunde, Bekannte, Fremde)
  • Zweckzuwendungen

Weitere Tipps für Schenkungen und Erbschaften finden Sie in dieser Broschüre des Finanzministeriums von Baden-Württemberg.

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