Seit dem 03.11. gilt die Warnstufe in Baden-Württemberg. Wie sieht es nun mit privaten Veranstaltungen aus? Wie hoch ist die maximale Personenanzahl? Wir klären auf.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Mit der Warnstufe wurden nun auch wieder Kontaktbeschränkungen in Baden-Württemberg eingeführt. Allerdings sind dieses Mal nur Ungeimpfte davon betroffen.

 

Wie viele Personen darf man treffen?

In der Warnstufe darf sich ein Haushalt mit 5 weiteren Personen treffen. Allerdings gilt die Beschränkung der Personenanzahl nur für Ungeimpfte. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt und dürfen sich in beliebiger Anzahl treffen. Von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen sind außerdem Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.

Was gilt für private Feiern?

Auch bei der Geburtstagsfeier oder anderen privaten Veranstaltungen muss man sich an die neuen Kontaktbeschränkungen halten. Es werden hier keine Ausnahmen gemacht.

Was ist mit der Maskenpflicht?

Bei privaten Feiern gibt es keine Maskenpflicht, auch das Abstandsgebot muss nicht eingehalten werden.

Darf man draußen mehr Personen treffen?

Nein, es spielt keine Rolle, ob man sich drinnen oder draußen trifft. Die Kontaktbeschränkungen gelten überall.

Alarmstufe: Werden die Kontaktbeschränkungen verschärft?

Sollte die Alarmstufe in Baden-Württemberg ausgerufen werden, verschärfen sich die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte noch einmal. Dann dürfte sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. In diesem Fall gelten auch weiterhin die oben genannten Ausnahmen. Die Alarmstufe tritt in Kraft, wenn die Hospitalisierungsrate an fünf Werktagen in Folge den Wert von 12,0 erreicht oder überschreitet bzw. die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet.

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