Mit dem Antrag des Angeklagten, den psychologischen Sachverständigen aus dem Gerichtssaal zu weisen, ist das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath am Montag gestartet. Der Psychiater verursache ihm Angstzustände, so Mollath vor Gericht. Das Gericht wies den Antrag jedoch ab.

Mit dem Antrag des Angeklagten, den psychologischen Sachverständigen aus dem Gerichtssaal zu weisen, ist das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath am Montag gestartet. Der Psychiater verursache ihm Angstzustände, so Mollath vor Gericht. Das Gericht wies den Antrag jedoch ab.

 

Regensburg - Der Fall des sieben Jahre gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachten Nürnbergers Gustl Mollath hat die bayerische Justiz erschüttert. Fast ein Jahr nach seiner Freilassung begann am Montag das Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Regensburg. Gleich zum Auftakt beantragte er, den psychiatrischen Sachverständigen aus dem Gerichtssaal zu weisen - allerdings erfolglos.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung. Im ersten Verfahren hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth 2006 festgestellt, dass Mollath seine inzwischen von ihm geschiedene Frau 2001 körperlich misshandelt und Autoreifen zerstochen hatte.

Weil die Gutachter den Nürnberger jedoch wegen seiner angeblichen Wahnvorstellungen als gemeingefährlich einstuften, sprach das Gericht Mollath wegen Schuldunfähigkeit frei und wies ihn stattdessen in die Psychiatrie ein. Erst im vergangenen August kam er frei.

Der 57 Jahre alte Mollath meldete sich am Montag zu Prozessbeginn zu Wort: „Von mir gibt es kein Einverständnis zu den Sachverständigen“, sagte Mollath. Er verlangte, dass bei seiner Vernehmung Professor Norbert Nedopil als Gutachter den Gerichtssaal verlässt. Er wolle sich frank und frei verteidigen: „Das kann ich aber nicht, wenn Herr Nedopil als Damoklesschwert über mir schwebt.“ Er bekomme Beklemmungen und Angstzustände.

Gericht weist Antrag ab

Die Staatsanwaltschaft sprach von einem Dilemma. Die Strafprozessordnung sehe die Anwesenheit des Gutachters vor. „Das Gericht muss sich mit der Frage der Schuldfähigkeit und der Gefährlichkeit des Angeklagten befassen“, sagte der Staatsanwalt. Dem folgte auch das Landgericht und wies den Antrag der Verteidigung zurück: Nedopil blieb im Gerichtssaal.

Mollaths Ex-Frau, die als Nebenklägerin am Prozess beteiligt ist, erschien nicht. Der Angeklagte wertete das als „puren Selbstschutz“. Er ist überzeugt, dass seine Ex-Frau und die Justiz ein Komplott geschmiedet und ihn in die Psychiatrie gebracht hatten.

Ds Landgericht Nürnberg-Fürth hatte 2006 festgestellt, dass Mollath seine Frau 2001 mit 20 Fausthieben niedergeschlagen, gebissen, getreten und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt habe. Dann soll er sie in der Wohnung eingesperrt haben. Außerdem habe er Autoreifen zerstochen. Weil die Gutachter den Nürnberger jedoch wegen seiner angeblichen Wahnvorstellungen als gemeingefährlich einstuften, sprach das Gericht Mollath wegen Schuldunfähigkeit frei und wies ihn stattdessen in die Psychiatrie ein. Erst im vergangenen August kam er frei.

Mollath hatte während seines Strafverfahrens seine Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und Kunden wegen Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäften angezeigt. Er schrieb viele, oft verworrene Briefe an Behörden, Staatsanwälte, die Bank, seine Frau, den Papst, UN-Generalsekretär Kofi Annan und andere. Empfänger sahen seine Schreiben als Querulanz und Verfolgungswahn, die Staatsanwaltschaft legte die Anzeigen ad acta. Als jedoch 2012 ein älterer Revisionsbericht der HypoVereinsbank auftauchte, belegte er einen Teil von Mollath Schwarzgeld-Vorwürfen.

Das Landgericht Regensburg hat für den neu aufgerollten Prozess gegen Mollath 17 Verhandlungstage angesetzt und 44 Zeugen geladen. Darunter sind auch Richter, Staatsanwälte und Gutachter aus vorherigen Prozessen und Ermittlungsverfahren. Der Prozess wird am Dienstag um 13.30 Uhr mit der Vernehmung von Polizeibeamten fortgesetzt.