Im Südwesten leben wieder rund 11 500 Biber – jetzt sollen Problemtiere schneller und pragmatischer abgeschossen werden können. Foto: Jillian/stock.adobe.com
Eine neue Verordnung macht den Weg frei für eine pragmatische Entnahme. Doch die Lage an den Biberdämmen ist kompliziert – der Tod der Tiere löst die Probleme oft nur kurzzeitig.
Friedrich Notz ist ein sehr geduldiger Mensch. Seit zwei Jahren steht seine Wiese bei Musbach (Kreis Freudenstadt) unter Wasser, weil Biber den Stockerbach erobert und Dämme gebaut haben, und auch an sein Waldstück hinter der Wiese kommt Notz deshalb nicht mehr ran. Trotzdem sagt er mit Überzeugung: „Ich mag Biber.“ Die Wiese würde er den Tieren sogar umsonst überlassen, nur für den Wald hätte er gerne Ersatz. Aber die Stadt Freudenstadt habe ihm nur eine steile, nicht bewirtschaftbare Fläche zum Tausch angeboten. Die hat Friedrich Notz abgelehnt. Und deshalb gibt es jetzt halt doch Ärger.
Seit einigen Jahren wandern die Tiere vor allem aus dem Osten die Donau und deren Nebenflüsse hinauf – rund 3500 Reviere mit etwa 11 500 Bibern soll es mittlerweile entlang der Flüsse und Bäche in Baden-Württemberg geben. Problematisch wird das, wenn die Biber Röhren in Hochwasserdämme graben, Eisenbahnlinien unterhöhlen, Maisäcker überfluten oder abnagen, alte Bäume fällen. Andre Baumann (Grüne), Staatssekretär im Umweltministerium, betont aber: „Rund 80 Prozent der Biber-Standorte sind unproblematisch.“
Bei den übrigen 20 Prozent tun die Behörden viel dafür, um die Konflikte zu lösen. Überall gibt es mittlerweile ehrenamtliche Biberberater wie Albert Koch im Landkreis Freudenstadt, der beruflich mit dem Naturschutz zu tun hatte und jetzt wirklich vermitteln will: „Man muss die Probleme ernst nehmen, Biberfolklore bringt nichts.“ Das Land kauft sogar Grundstücke auf, damit der Biber ungestört leben kann – in den Jahren 2017 bis 2022 waren es 24 Grundstücke für 252 000 Euro. Über Förderprogramme wurden im selben Zeitraum rund 1,5 Millionen Euro an Geldern für Maßnahmen vor Ort ausgeschüttet.
Am Dießener Bach bei Horb am Neckar leben in wenigen Kilometern Entfernung gleich zwei Biberfamilien. An einer Biberburg gehören die Flächen dem Land. Die Tiere haben mehrere Dämme gebaut, es gibt kleine Wasserfälle und ruhige Seitenärmchen, wo Forellen ihren Laich ablegen können. Schmetterlinge und Libellen flattern durch den lichten Uferwald, Kröten und Molche haben sich angesiedelt. Peter Daiker, ein Bilderbuch-Ranger wie aus der kanadischen Wildnis, in Wirklichkeit aber Wildtierbeauftragter des Kreises Freudenstadt, sagt: „Der Biber renaturiert Flächen schneller und besser als der Mensch es je könnte, und das auch noch ganz umsonst.“ Und die Nabu-Artenschutzexpertin Alexandra Ickes kommt richtig ins Schwärmen: Der Biber schaffe Lebensraum für 75 Tierarten, viele davon seien extrem gefährdet. Alles prima also am Dießener Bach?
Der Biber knabbert auch an mächtigen Bäumen wie dieser Pappel. Biberberater Peter Daiker hat diesen und weitere Bäume deshalb fällen lassen, weil sie drohten, auf Stromleitungen zu kippen. Foto: Faltin
Weiter oben sieht es anders aus: Eine Biberfamilie hat die Wiese eines Landwirts überflutet, auch der Sportplatz drohte durchnässt zu werden. Weil lange gar nichts voranging, setzte sich der Landwirt auf seinen Traktor und zog selbst einen Graben, damit das Wasser abfließen konnte. Mittlerweile hat der Bauhof einen Damm gebaut und ein Abflussrohr verlegt. Sauer ist der Landwirt aber noch immer: Niemand fühle sich zuständig, und der Biber baue immer weiter.
Mit der zunehmenden Zahl der Biber werden sich auch die Konflikte häufen. Deshalb will das Land nun sein Bibermanagement überarbeiten, noch in diesem Jahr werde es eine neue Verordnung geben, verspricht Andre Baumann. Nicht nur die Bauern grummeln, auch die Naturschützer: Die Ergebnisse eines zweijährigen Modellprojekts, das schon seit Ende 2023 abgeschlossen ist, sind noch immer nicht veröffentlicht. Und auch am Inhalt der Verordnung sind die Verbände bisher nicht beteiligt worden. Das kommt manchen spanisch vor. Baumann beschwichtigt: Die Beteiligung sei noch vorgesehen, es werde auch einen neuen Förderleitfaden geben, und im Ministerium sei eine Clearingstelle für besonders schwierige Bibergesellen geplant.
Der umstrittenste Punkt in der Verordnung ist aber natürlich: Unter welchen Umständen darf ein Biber abgeschossen werden? Im dunkelschwarz geführten Bayern werden jährlich gut zehn Prozent der rund 25 000 Tiere „entnommen“, im Oberallgäu hatte das Landratsamt vergangenes Jahr sogar eine generelle Abschussgenehmigung für den Biber in einem Abstand von 30 Metern rund um überörtliche Straßen und Bahnlinien verfügt. Auch im baden-württembergischen Agrarministerium wäre man freizügiger mit dem Abschuss.
Derzeit sind aber die Grünen mit in der Regierung. Sie wollen eine Regelung, die das Töten zwar schneller und pragmatischer macht, aber es soll dennoch die Ultima ratio bleiben. Konkret sollen Biber künftig abgeschossen werden können, wenn mildere Maßnahmen nicht wirken und bedrohte Anlagen nicht geschützt werden können. Als problematische Stellen nennt Baumann etwa Rückhaltebecken, Eisenbahnlinien oder den Kanal eines Wasserwerks oder einer Kläranlage. Entschieden werde von Fall zu Fall.
Alexandra Ickes hält die Regelung dennoch für schwierig, weil ein Abschuss meistens gar nichts bringe. Ein frei gewordenes Revier werde schnell wieder von Jungbibern besetzt, die nach zwei Jahren aus ihrer Familie vertrieben werden. In Bayern muss man übrigens einräumen, dass man keine Erkenntnisse darüber habe, „inwieweit die Entnahme von Bibern in den letzten Jahren nachweislich zu einer Verringerung der Biberschäden vor Ort geführt hat“, so die Staatsregierung in einer Anfrage.
Nicht schön, aber hilfreich: Ein Damm und ein Abflussrohr sollen im Dießener Tal bei Horb am Neckar dafür sorgen, dass eine Wiese und der Sportplatz nicht mehr überflutet oder durchweicht werden. Foto: Faltin
Dennoch hat auch der Südwesten damit begonnen, Jäger entsprechend auszubilden. Während des Modellprojekts war es aber beim Abschuss von vier Bibern im Alb-Donau-Kreis geblieben, wo es immer wieder zu Verkehrsunfällen gekommen war. Einen Entschädigungsfonds wie in Bayern will Baden-Württemberg übrigens nicht einrichten. In Bayern seien die Biber ausgesetzt worden, deshalb hafte der Staat, sagte Andre Baumann; zuletzt wurden jenseits der Landesgrenze 660 000 Euro ausgegeben. Im Südwesten gälten Biber dagegen als herrenlos – würde das Land Schäden ersetzen, so der Staatssekretär weiter, kämen auch bei anderen Tierarten wie der Saatkrähe oder dem Kormoran Forderungen. Beim Wolf ging es aber auch. Dort führen zwar Naturschutzverbände den Fonds, das Gros schießt aber das Land zu.
Am Ende wird das Schicksal der Biber sowieso nicht in Stuttgart, sondern am Bachufer entschieden. Es fehlt zur Lösung von Biberproblemen oft nicht an Geld, Verordnungen oder Personal, sondern häufig nur am guten Willen und an der Kommunikation. Und der Teufel steckt oft im Detail: Können für den Bau eines Biberdammes Ökopunkte beantragt werden, greift die Förderung für einjährige Kulturen? Mit solchen Fragen müssen sich die Betroffenen herumschlagen. Auch der geduldige Friedrich Notz: Die Stadt Freudenstadt teilt mit, dass sie versucht habe, eine Lösung zu finden, obwohl sie dazu nicht verpflichtet gewesen sei; ein Teilstück von einem größeren Wald wegzunehmen, sei nicht möglich. Aber man könne doch auch mal beim Land nachfragen, das in der Gegend um Freudenstadt am meisten Wald besitze.