Die „Räuber“ im Tierreich wie Fuchs, Waschbär und Marder könnten von einer Novelle des Wildtiermanagements profitieren. In Stuttgart sind der Jagdverband und die FDP empört darüber.
Stuttgart - Füchse, Waschbären und Marder sind putzig anzuschauen, können aber zur Plage werden – und dürfen bejagt werden. Im Rahmen einer Novelle des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes plant die Landesregierung nun eine Verlegung der allgemeinen Jagdruhezeit (bisher 1. März bis 30. April) auf Mitte Februar bis Mitte April. Das ginge „voll zu Lasten der Raubwildbejagung“, bemängelt der Landesjagdverband. Denn im kalten Februar mit Schneelagen lassen sich Füchse beispielsweise viel besser jagen als im Frühjahr. Für ihren Abschuss bliebe faktisch zwei Wochen weniger Zeit.
Die Jagd auf die „Räuber“ gilt dem Schutz der Vögel
Auch die FDP-Fraktion im Landtag ist alarmiert. „Die Verschiebung der Schonzeit um zwei Wochen nach vorn geht fehl, weil dadurch auch die Jagdzeit auf Fuchs, Waschbär oder Marder eingeschränkt wird“, sagt der Abgeordnete Klaus Hoher.
Die Bejagung von Prädatoren – also Räubern – sei aber für den Schutz anderer Wildtiere und vieler Vögel von hoher Bedeutung und diene der Biodiversität. Alle Bemühungen zum Artenschutz würden nun ausgehöhlt. Auch könnten „invasive“ gebietsfremde Tierarten wie der Waschbär weniger eingedämmt werden. „Wir wollten die starre Jagdruhezeiten ersetzen durch artenbezogene Jagdzeiten“, sagt Hoher. Grüne und CDU hätten das abgelehnt. In „letzter Minute“ hätten sie Änderungen ins Gesetz gehoben. Ein Gesetz „im Hauruckverfahren“ kritisiert auch Erhard Jauch, Geschäftsführer des Landesjagdverbandes. Das „größte Ärgernis“ sei die Verlegung der Jagdruhezeit. Das Land konterkariere das eigene Engagement bei der „Allianz für Niederwild“, die am Freitag als Projekt der UN-Dekade Biologische Vielfalt ausgezeichnet werden soll. Andere Punkte der Novelle seien positiv, etwa die Einführung von Stadtjägern und ein neues Wildschadensmanagement.
Der Klimawandel ist Schuld
Agrarminister Peter Hauk (CDU) nennt die Kritik „fachlich unbegründet“: „Die Vorverlegung der allgemeinen Schonzeit um zwei Wochen ist notwendig, weil auch die Natur in Zeiten des Klimawandels im Jahresverlauf früher dran ist.“ Die Wildtiere hätten Brut- und Aufzuchtzeiten, auf die sie sich vorbereiten müssten. Im Nachgang zur beschlossenen Gesetzesnovelle werde das Ministerium die Schonzeiten für die einzelnen Wildtierarten in einer Verordnung nachjustieren. „Dabei orientieren wir uns an den Erfordernissen der Jagdausübung und wildökologischen Notwendigkeiten“, so Hauk. Zur Vorverlegung der Jagdzeit auf Rehe werde es im Übrigen auf keinen Fall kommen.