Backpfeife, Backenstreich, Maulschelle, Watsche: Wie man Ohrfeigen auch nennt, die Attacke mit der flachen Hand ins Gesicht ist in Deutschland eine Straftat. Wie erklären, welche Folgen Ohrfeigen strafrechtlich haben, dass sie keine Kavaliersdelikt sind und warum sie in der Erziehung ein absolutes No-Go sind.

Wochenend-Magazin: Markus Brauer (mb)

Die Oscar-Verleihung dieses Jahr in Hollywood, Los Angeles, ist mit einiger Action über die Bühne gegangen. Vor allem einer dürfte mit seinem Auftritt in Erinnerung bleiben: Will Smith, der den Oscar als bester Hauptdarsteller in der Tragikomödie „Coda“ erhielt.

 

Der US-Schauspieler ohrfeigte den Komiker Rock auf offener Bühne, während der Verleihung, nachdem der einen Witz über Smiths Frau Jada Pinkett gemacht hatte.

Was wäre, wenn dies in Deutschland passiert wäre? Oliver Pocher musste am 26. März am eigenen Leib erfahren, wie sich eine Ohrfeige anfühlt. Während der Comedian als Zuschauer einer Boxveranstaltung in der Dortmunder Westfalenhalle saß, wurde er von einem Bochumer Rapper mit dem Künstlernamen „Fat Comedy“ ins Gesicht geschlagen.

Hand ausgerutscht – eine Straftat? Absurd!

Noch vor einigen Jahrzehnten galt eine Ohrfeige hierzulande als angemessenes Erziehungsmittel. Wer hätte dem Vater einen Vorwurf gemacht, dem hin und wieder die „die Hand ausgerutscht“ wäre. Eine Straftat? Absurd!

Diese Zeiten sind endgültig passe. Eine Ohrfeige stellt in keiner Situation ein Kavaliersdelikt dar. Daran ändert auch eine vorangegangene Provokation nichts, da Ohrfeigen demütigend und ehrenrührig sind.

Ohrfeigen sind Körperverletzung

Grundsätzlich gilt im deutschen Strafrecht: Eine Ohrfeige ist eine Körperverletzung und nach Paragraph 223 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar: „Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

Dieses recht hohe Strafmaß soll deutlich machen: Vor dem Gesetz wird eine Ohrfeige nicht bagatellisiert. Ersttäter werden in der Regel mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe bestraft. Wiederholungstäter dagegen trifft die ganze Härte des Gesetzes.

Körperverletzung oder Beleidigung?

In bestimmten Ausnahmefällen wie Notwehr entfällt die Strafbarkeit. Zudem wird vor Gericht bei der Bemessung des Strafmaßes die Intensität der Ohrfeige mitberücksichtigt. Ein Backenstreich hat nicht dasselbe Strafmaß zur Folge wie ein Kieferbruch.

Eine Ohrfeige, welche die körperliche Unversehrtheit nicht wesentlich beeinträchtigt, wird nicht als Körperverletzung, sondern als tätliche Beleidigung bewertet. In Paragraph 185 StGB heißt es: „Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Ohrfeigen in der Erziehung

Wie sieht es strafrechtlich mit Ohrfeigen in der Erziehung aus? Bis 1957 wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) dem Erziehungsberechtigten das Recht zugestanden, seine Kinder körperlich zu züchtigen. Auch nachdem dieser Passus gestrichen wurde, galt die „Backpfeife“ noch lange als Gewohnheitsrecht.

Inzwischen ist die Ohrfeige als Mittel der Kindererziehung streng verboten. Gewalt als Erziehungsmethode? Ein absolutes No-Go!

Und dennoch: Jeder Sechste in Deutschland hält Ohrfeigen bei der Kindererziehung für angebracht, wie eine Studie der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Ulm, des UN-Kinderhilfswerks Unicef und des Deutschen Kinderschutzbunds feststellt. Und jeder Zweite in Deutschland ist sogar der Auffassung,dass ein „Klaps auf den Hintern“ noch keinem Kind geschadet habe.

„Gewalt kann für das Leben von Kindern lang anhaltende Folgen haben und setzt sich in der nächsten Generation häufig fort“, heiße s in der Studie. „Dieses Phänomen wird oft als Teufelskreis der Gewalt beschrieben.“

Seit dem Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung von 200 drohen Eltern, die ihren Nachwuchs schlagen, rechtliche Konsequenzen. In Paragraph 1631 Absatz 2 BGB heißt es: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“