Während sich die Diskussionen rund um das Thema Windkraft im Kreis Böblingen etwas beruhigt haben, schlägt ein geplanter Windpark im Nachbarkreis Calw Wellen. Mit Slogans wie „Wenn sie stehen, ist es zu spät“, hatten Windpark-Gegner in Gechingen in den vergangenen Wochen für einen Bürgerentscheid geworben – und die notwendige Anzahl an Unterschriften bekommen.
Allerdings zeichnet sich ab, dass das Bürgerbegehren unzulässig sein könnte. Denn: Der Pachtvertrag mit dem Windparkbetreiber ist bereits unterschrieben. Am Dienstagabend befasst sich der Gechinger Gemeinderat mit dem Anliegen.
Was bei Gechingen geplant ist
Um was es geht: Im Projektgebiet „Lindenrain“ sollen fünf bis acht Windenergieanlagen (WEA) gebaut werden. Das Gebiet verteilt sich auf die Gemarkungen dreier benachbarter Kommunen: Calw, Wildberg und Gechingen.
Wie viele Anlagen es genau werden könnten, hängt unter anderem von den Ergebnissen diverser Gutachten ab, die erst noch erstellt werden müssen – darunter etwa in Sachen Artenschutz. Auch gesetzliche und technische Rahmenbedingungen spielen eine Rolle. Die geplanten Anlagen haben eine Nabenhöhe von 179 Metern und eine Gesamthöhe (mit Rotorblatt) von 266,5 Metern.
Der Abstand der Windräder (Luftlinie) zu den nächstgelegenen Ortslagen würde zu Gechingens Gewerbegebiet rund 1100 Meter, zu Holzbronn (Calw) etwa 1500 Meter, zu Stammheim (Calw) etwa 1000 Meter und zu Gültlingen (Wildberg) etwa 2050 Meter betragen.
Widerstand auch in Calw und Wildberg
Läuft alles nach Plan und erlauben die Gutachten den Betrieb von Windrädern, könnte der Park 2029 in Betrieb gehen. Projektierer ist die Firma Alterric Deutschland GmbH mit Sitz in Aurich, die auch eine Niederlassung in Herrenberg hat.
Allerdings hat sich in der Zwischenzeit nicht nur in Gechingen Protest formiert, auch in Calw und Wildberg wurden Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt. Gechingen ist die erste der drei Kommunen, die sich damit im Gemeinderat befasst – und das mitten in der Sommerpause. Das liegt an den Fristen, die eingehalten werden müssen, wenn ein Bürgerentscheid offiziell beantragt wurde.
Warum die Gemeinde den Bürgerentscheid für rechtswidrig hält
Spannend wird, wie das Gremium am Dienstagabend entscheidet. Die Gemeindeverwaltung hält, unterstützt von einer Rechtsanwaltskanzlei, eine Zustimmung zum Bürgerentscheid für rechtswidrig. Denn der Vertrag mit dem Windparkprojektierer wurde bereits Anfang Mai unterzeichnet und einer Realisierung des Windparks Lindenrain damit grundsätzlich zugestimmt. Der Bürgerentscheid wurde hingegen erst Ende Juni beantragt, als der Vertrag schon längst unterschrieben war. Er zielt mit seiner Fragestellung darauf ab, eben diesen Vertrag wieder rückgängig zu machen.
Aber: „Eine einseitige Kündigung durch die Gemeinde Gechingen ist nur in klar geregelten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsverzug oder dem Ausbleiben der Genehmigung möglich“, schreibt die Gemeindeverwaltung. Sie schätzt ein Bürgerbegehren, das „faktisch auf eine einseitige, vertragswidrige Beendigung hinausliefe“, als mit dem „Rechtsstaatsprinzip unvereinbar und deshalb unzulässig“ an. Sollte der Gemeinderat für den Bürgerentscheid stimmen, müsste der Bürgermeister Widerspruch einlegen.