Windkraft-Anlagen in Schwieberdingen Viel Aufregung um verschobenen Windrad-Beschluss

Windräder könnten sich in einigen Jahren in Schwieberdingen drehen. Foto: dpa/Arne Dedert

Wollte Bürgermeister Nico Lauxmann die Bosch-Windkraftanlagen in Schwieberdingen mit falschen Angaben durchsetzen?

Ludwigsburg: Oliver von Schaewen (ole)

Am Ende seiner Amtszeit in Schwieberdingen bläst dem kürzlich gewählten künftigen Kornwestheimer Oberbürgermeister Nico Lauxmann noch einmal kräftiger Gegenwind ins Gesicht. Die Grünen im Gemeinderat sehen sich von ihm zu Unrecht abgewatscht und wollen den Rathauschef widerlegen. Lauxmann hingegen sieht sich durch die Kommunalaufsicht in seiner Einschätzung bestätigt, die Grünen hätten in der Windrad-Debatte einen „schlichtweg rechtlich unzulässigen“ Antrag gestellt.

 

Anlass der Beschwerde ist für die Schwieberdinger Grünen das Vorgehen Lauxmanns in der Juli-Sitzung des Gemeinderats. Der Bürgermeister habe einseitig seinen eigenen Antrag vorgestellt, der darauf abzielte, das Okay für den Bau von zwei Windrädern der Firma Bosch im Vorranggebiet Ried/See einzuholen. Sauer sind die Grünen, weil es aus ihrer Sicht durchaus zulässig sei, den Bau von zwei Windrädern an die Bedingung zu knüpfen, dass davon eins von einer Bürgergesellschaft betrieben werden müsse.

Lauxmann hingegen hatte in der Sitzung erklärt, eine Koppelung sei baurechtlich nicht möglich. Letztlich kam es an dem Abend zu keinem Beschluss. Lauxmann wehrt sich auch gegen den Vorwurf der Grünen, er habe ihnen nicht Gelegenheit gegeben, ihren Antrag zu entfalten und Missverständnisse auszuräumen. „Das liegt einzig und allein am Vertagungsantrag der ABG, dem die Mehrheit des Gemeinderats folgte.“

Die Grünen hakten inzwischen bei der Kommunalaufsicht des Landratsamts nach. Nicht über die von Lauxmann kassierte Koppelung habe die Aufsicht den Bürgermeister informiert, sondern darüber, dass ein Gemeinderat gar keine Bürgergenossenschaft gründen dürfe – dies müsse aus der Mitte der Bürgerschaft erfolgen. Mit dieser Auskunft aus dem Kreishaus in der Hand werfen die Grünen dem Bürgermeister jetzt vor, ihren Antrag aufgrund falscher Angaben verworfen zu haben. Und mehr noch: Auch die Kommunalaufsicht irre, wenn sie die Gründung einer Bürgergenossenschaft durch Kommunen als unzulässig bezeichne. So ermöglichten das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz und das Erneuerbare Energien-Gesetz Gemeinden, sich an Bürgerenergiegesellschaften zu beteiligen.

Kommunalaufsicht stärkt dem Bürgermeister den Rücken

Die Kommunalaufsicht stärkt jedoch dem Bürgermeister den Rücken. „Ein Votum für oder gegen Windräder an die Gründung einer Bürgergenossenschaft zu koppeln ist nicht zulässig“, teilt sie mit. Ein solches Vorgehen würde dazu führen, dass ein Windrad nicht gebaut werden kann, „auch wenn alle baurechtlichen Vorgaben erfüllt sind, solange die daran gekoppelte Bürgergenossenschaft nicht entstanden ist“.

Nico Lauxmann will die Rechtslage im gemeindlichen Gremium noch einmal eingehend beraten. „Es war mir wichtig, beide Themen als rechtliche Hindernisse zu nennen: Koppelung und Bürgergenossenschaft.“ Der Schwieberdinger Verwaltungschef unterstützt ein Bürgerwindrad – allerdings nur als drittes nach den beiden Bosch-Windrädern.

Stadt Korntal-Münchingen unterstützt Bürgerwindrad

Einem dritten Windrad durch die Bürgerinitiative hat nun der Gemeinderat von Korntal-Münchingen die Tür geöffnet. Nach Ansicht der Räte sollten die Standorte der beiden Bosch-Windräder so verschoben werden, dass der Bau von drei Windrädern optimal möglich ist. Einfluss auf die Pläne von Bosch hat die Stadt, weil Stand jetzt ein Windrad auf Münchinger Gemarkung gebaut werden soll. Die Korntal-Münchinger Räte sind gegen die von Bosch genannten Alternativstandorte südlich des Aischbachs und halten an den Ursprungsstandorten fest. Das sei wegen des Landschaftsbildes und der Ökologie geboten.

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