Im Kreis Göppingen sind 34 neue Windkraftanlagen geplant, doch die Genehmigungsverfahren ziehen sich in die Länge. Wie viele Anlagen am Ende gebaut werden, ist offen. Je nachdem muss der Kreis womöglich sein Klimaschutzkonzept überarbeiten.

Göppingen - Der Ausbau der Windkraft ist ins Stocken geraten. Viele Bürger wehren sich gegen geplante Anlagen auf dem Schurwald, aber auch andernorts, etwa in Kuchen, sind Betroffene selten begeistert, wenn in der Nähe ihres Wohnorts Windräder gebaut werden sollen. Im Kreis Göppingen gibt es derzeit 42 Anlagen, 34 sollen hinzu kommen.

 

Doch die Genehmigungsverfahren ziehen sich – auch wegen der vielen Gegner – in die Länge. Insider bezweifeln, dass das Landratsamt noch vor dem Jahreswechsel Genehmigungen für den Bau der Anlagen erteilen kann. Das könnte dazu führen, dass die ein oder andere Anlage am Ende gar nicht gebaut wird, selbst wenn sie im kommenden Jahr genehmigt werden sollte. Denn von Januar an gelten für neue Anlagen strengere Richtlinien für die Vergütung des produzierten Stroms (siehe „Die Karten werden neu gemischt“).

55 Prozent der erneuerbaren Energie soll aus Windkraft kommen

Je nachdem, wie viele Windräder am Ende tatsächlich neu gebaut werden, muss der Landkreis dann auch sein Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2013 überarbeiten. Denn dieses sieht bisher noch vor, dass 55 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien in Zukunft aus der Windkraft kommen sollen. Die Planer waren davon ausgegangen, dass 65 Prozent der im Kreisgebiet möglichen Windanlagen auch tatsächlich gebaut werden.

Ob der geplante Wert zu halten ist, scheint zumindest fraglich. Der erste Landesbeauftragte des Kreises, Jochen Heinz, hat deshalb schon jetzt vor, in der zweiten Jahreshälfte 2017 eine Zwischenbilanz zu ziehen und zu prüfen, ob das Konzept überarbeitet werden muss. Bis dahin, so Heinz, sollte klar sein, welche Anlagen gebaut werden können und ob es womöglich Betreiber gibt, die wegen der neuen Vergütungsregeln abspringen.

Fünf Standorte scheinen für Investoren uninteressant

Einen Überblick über die bestehenden Windräder und diejenigen, die gerade im Verfahren feststecken, bietet unsere Grafik. Sie zeigt auch, dass sich für fünf geplante Windkraftstandorte noch kein Investor interessiert hat. Offenbar gehen die Betreiber davon aus, dass sich Windräder dort nicht lohnen würden. Ob sich nach der Verschärfung der Vergütungsregeln Investoren melden werden, ist unwahrscheinlich.

Um den geplanten Standort GP-01 an der Kaiserstraße bei Adelberg genehmigen zu können, wartet das Landratsamt zurzeit noch auf den Ausgang des Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium (RP) Stuttgart. Außerdem muss das RP noch eine sogenannte Ausnahme vom artenschutzrechtlichen Tötungsverbot für Rotmilane für die Anlage aussprechen, denn in dem Gebiet sind die geschützten Greifvögel unterwegs. Die EnBW hatte im Juni den Antrag gestellt, dort zwei Windräder zu bauen. Die Stadt und viele Bürger wehren sich gegen das Vorhaben.

Segelflieger wehren sich offenbar mit Erfolg

Der Standort GP-03 zwischen Adelberg, Schorndorf, Wangen und Uhingen wird, wenn überhaupt, erst im kommenden Jahr genehmigt. Denn der Erörterungstermin, bei dem alle Betroffenen ihre Meinung sagen können, wurde auf das kommende Jahr verschoben. Geplant sind vier Windräder am Standort Weinstraße.

Auch das Genehmigungsverfahren für den Standort GP-10, Stöttener Berg, kann sicher erst im kommenden Jahr abgeschlossen werden. An dem Standort bei Geislingen gibt es bereits neun Windräder, vier weitere sollten hinzukommen. Doch weil Segelflieger und Naturschützer in der ersten Runde des Erörterungsverfahrens Einwände gegen die Standorte erhoben haben, überarbeitet der Betreiber in spe derzeit seinen Antrag. Vermutlich wird der Ausbau auf zwei Windräder reduziert, um Wanderfalken, die dort unterwegs sind, nicht zu gefährden und um den nahen Segelflugplatz nicht zu stören.

Weiter fortgeschritten ist das Verfahren für den Standort GP-14, Tegelberg, bei Donzdorf und Kuchen. Dort sind drei Windräder geplant. Das Landratsamt wartet derzeit auf das Ergebnis des Zielabweichungsverfahrens beim RP.

Windrad war auf keltischer Viereckschanze geplant

Die Anträge für das Gebiet GP-26, Harlachen, bei Bad Ditzenbach, sowie GP-27 bei Hohenstadt werden zurzeit überarbeitet. Die Investoren wollen bei GP-26 neun zusätzliche Windräder bauen, drei gibt es bereits, bei GP-27 sind neun Anlagen geplant. Die Standorte der Windräder sollen verändert werden. So war eines beispielsweise genau auf eine keltische Viereckschanze geplant gewesen, wogegen Denkmalschützer Einwände erhoben hatten. Ein anderes Windrad hätte mit seinen Roteren über die Kreisgrenze und die Grenze des Regierungsbezirks hinausgeragt.

Höchst umstritten ist der geplante Standort ES-02, Sümpflesberg, zwischen Ebersbach und Uhingen, wo drei Anlagen geplant sind. Eine Bürgerinitiative wehrt sich gegen die Baupläne. Zurzeit läuft das Anhörungsverfahren, die betroffenen Kommunen sind gegen das Vorhaben.

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Die Karten werden neu gemischt

EEG
: Das Energie-Einspeise-Gesetz sieht von Januar an neue Vorgaben bei der Vergütung von Windenergie vor. Statt der bisher gezahlten festen Preise müssen sich die Betreiber von Windkraftanlagen an Ausschreibungen beteiligen. Die Preise werden dann über die Ausschreibungen ermittelt. Zudem wird der Zuwachs von Energie aus Windkraft begrenzt.

Strompreise:
Mit den neuen Vorgaben will die Politik die Energie aus erneuerbaren Quellen günstiger machen und die Strompreise für die Verbraucher senken. Experten sind der Ansicht, dass die Windkraft inzwischen so gut ausgebaut ist, dass sie am Markt bestehen kann. Kritiker befürchten allerdings, dass so manches Windkraftprojekt ohne die bisherigen festen Abnahmepreise in Schwierigkeiten geraten könne.

Sonderregeln:
Ausnahmen gibt es nur für besonders kleine Anlagen mit weniger als 750 kW Leistung und für Bürgerenergiegesellschaften, die Windräder betreiben. Für Anlagen, die vor Januar 2017 genehmigt worden und bis 2019 gebaut sind, gelten weiter die alten Vergütungsregeln.