Der langsame Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg liegt an den aufwendigen Genehmigungsverfahren. Die EnBW rechnet vom „ersten Willen bis zur Umsetzung“ mit einer Zeitdauer von zwei bis drei Jahren.

Sasbachwalden - Mit seiner Attacke hat der SPD-Fraktionsvorsitzende Claus Schmiedel die Landräte verärgert. Schmiedel hatte am Dienstag den Kreischefs vorgeworfen, den Ausbau der Windkraft zu blockieren. Diesen schwarzen Peter gibt der Landrat des Ortenaukreises, Frank Scherer, an den SPD-Politiker zurück. Für den langsamen Ausbau sei die Änderung des Landesplanungsgesetzes maßgeblich. Für diese „gesetzgeberischen Schlechtleistung“ sei Schmiedel wesentlich mitverantwortlich. Durch den neuen Kompetenzwirrwarr zwischen Städten, Gemeinden, Regionalverbänden, Landkreisen und Regierungspräsidien sei sehr viel Zeit verloren gegangen.

 

Seit Jahresbeginn sind die alten Planungen zur Windkraft der Regionalverbände ungültig. Neue werden zurzeit erarbeitet, ausgewiesen werden dürfen nur noch Vorranggebiete für Windräder. Zusätzlich haben die Städte und Gemeinden über die Flächennutzungspläne das Recht, Konzentrationszonen für Windräder auszuweisen, die Kommunen dürfen aber auch – wenn sie der Windenergie „substanziell Raum geben“, auch Ausschlussgebiete festlegen. Die Landratsämter haben zwar keine Planungshoheit, genehmigen aber die Flächennutzungspläne der Gemeinden und auch den Bau jeder Windkraftanlage anhand der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen.

Landratsämter haben Schlüsselstellung

Insofern haben die Landratsämter tatsächlich eine Schlüsselstellung. „Wir blockieren nicht, wir unterstützen“, sagt der Landrat des Enzkreises, Karl Röckinger und weist Schmiedels pauschale Vorwürfe zurück. Im Enzkreis bemühe man sich, den Ausbau der Windenergie voranzutreiben. So sei vor einem Jahr die „Task Force Erneuerbare Energie“ installiert worden. Sie umfasst alle Fachämter, die bei Anfragen zu Windenergieanlagen gehört werden müssten, sagt der Erste Landesbeamte Wolfgang Herz. „Unsere Aufgabe ist es Lösungen zu zeigen und nicht Probleme zu erfinden“.

Die Landschaftsschutzgebiete bereiteten in der Planung derzeit die größten Probleme, sagt Gert Hager, Verbandsdirektor des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein und zugleich Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der zwölf baden-württembergischen Regionalverbände. Eine Änderung der Schutzgebietsverordnung müsse vor der Genehmigung eines Flächennutzungsplanes in Kraft sein. Das sei ein erheblicher Zeitfaktor, der die Ausweisung von Standorten verzögere. Ebenso lägen längst noch nicht alle naturschutzrechtlichen Karten vor, etwa für Fledermäuse oder empfindliche Vogelarten. Das erschwere die Einschätzung der Kommunen, die im Zweifelsfall eigene Gutachten in Auftrag geben müssten. Und das sei nicht billig: Ein Gemeindeverwaltungsverband, der gerade die Situation der Fledermäuse überprüfen lässt, rechnet laut Hager mit Kosten von rund 100 000 Euro.

Karte: Windräder-Standorte in der Region

Unsere interaktive Karte visualisiert den aktuellen Planungsstand in Sachen Windräder-Standorte für die Region Stuttgart. Der Regionalverband hat mögliche Windräder-Standorte benannt; die Landkreise nehmen derzeit dazu Stellung oder haben sich bereits geäußert.

Ein Klick auf den jeweiligen Marker zeigt Informationen zum aktuellen Planungsstand an; außerdem gibt es einen Link auf eine Karte, wo der geplante Standort detailliert eingetragen ist. Blaue Marker zeigen bereits bestehende Windkraftanlagen an. Gelbe Marker zeigen Standorte an, die in der Diskussion sind. Rot markierte Standorte wurden abgelehnt und werden nicht weitergeplant.

Die Aufregung über das Schneckentempo beim Ausbau der Windenergie kann der Amtschef im für Naturschutz zuständigen Agrarministerium nicht nachvollziehen. Die Gesetzesänderung habe Zeit gebraucht, ebenso die demokratischen Genehmigungsverfahren, sagt Wolfgang Reimer. Der Energiekonzern EnBW spricht von einem Zeitraum von zwei bis drei Jahren. Deshalb werde es erst 2014/2015 zu einem Windkraftboom kommen. Seit der Gesetzesänderung sei eine deutliche Bereitschaft in den Kommunen zur Ansiedelung von Windrädern erkennbar. Fehlende naturschutzrechtliche Karten sind laut Reimer kein Hindernis, Regionalpläne und Flächennutzungspläne zu erstellen. Ein detailliertes Gutachten vor Ort sei im Zweifel immer genauer.

Diesen Weg geht nun auch die Gemeinde Sasbachwalden (Ortenau). „Ich werde um die Erneuerung der Windräder auf der Hornisgrinde kämpfen“, sagt Bürgermeister Valentin Doll. Der SPD-Fraktionschef Schmiedel hatte den aufwendigen Genehmigungsprozess auf der Hornisgrinde für den leistungsstarken Ersatz dreier fast 20 Jahre alten Windräder als besonders negatives Beispiel landrätlicher Blockadepolitik gerügt. Schmiedel liege völlig daneben, betont Landrat Scherer. Es gebe es offene Fragen wegen der Flugsicherheit und Richtfunkstrecken. Die richtigen Ansprechpartner seien der Südwestrundfunk und das Bundesverteidigungsministerium.

Rund 3000 Windräder ohne Probleme möglich

Kräftig und damit ertragreich bläst der Wind mit 5,5 Meter pro Sekunde auf rund 110 000 Hektar im Land. Windräder verbieten sich wegen Siedlungen, wegen Straßen auf rund 42 000 Hektar, wegen naturschutzrechtlichen Vorgaben auf 17 000 Hektar. Für weitere 18 000 Hektar bedürfte es besonderer Genehmigungen, etwa in Landschaftsschutzgebieten. Für 33 000 Hektar der Landesfläche aber gibt es keine Einschränkungen: rund 3000 Windräder könnten dort problemlos aufgestellt werden. Diese sollten zuerst bebaut werden, sagt Wolfgang Reimer vom Agrarministerium. Der Naturschutz ist für ihn deshalb nicht der Bremser, rückt er die verzerrte öffentliche Diskussion zurecht: „Die Energiewende läuft.“