Das Land beauftragt einen neuen Windatlas. Der Regionalverband wartet ab, bis die Ergebnisse vorliegen.

Heimsheim - Ganz offiziell lässt nun auch der Regionalverband Nordschwarzwald das Verfahren zum Teilregionalplan Windenergie fürs Erste ruhen. Eine entsprechende Entscheidung traf am Mittwoch der Planungsausschuss des Regionalverbands Nordschwarzwald. Vor wenigen Tagen hatte bereits der Verband Region Stuttgart für sein Verbreitungsgebiet die gleiche Entscheidung getroffen – aus demselben Grund.

 

Für Baden-Württemberg existiert ein sogenannter Windatlas, der Aufschluss darüber gibt, wo der Wind wie stark weht, und damit auch darüber, wo Windkraftanlagen sinnvoll sind. Auf dieser Basis hat der Verband Region Stuttgart seine Entscheidung getroffen, wo er ein Vorranggebiet für Windräder ausweisen möchte, und auch der Verband Nordschwarzwald baute seine noch laufenden Pläne darauf auf. Doch der aktuelle Windatlas stammt aus dem Jahr 2011. Jetzt hat das Land eine Aktualisierung beauftragt. Die Ergebnisse sollen Anfang 2019 vorliegen.

Windatalas wird geprüft

Für die Region Stuttgart war letztlich nur ein einziges Gebiet übrig geblieben, das für Windräder ausgewiesen werden sollte: der Merklinger Wald, direkt angrenzend an die Stadt Heimsheim, wo sich daraufhin großer Widerstand regte. Nach den Kriterien des Verbands Region Nordschwarzwald gibt es bislang 24 potenzielle Vorranggebiete in dessen Region – mit einer Gesamtfläche von gut 2300 Hektar. Darunter ist auch der Süden von Heimsheim.

Nach einer so umfangreichen Aufarbeitung des Teilregionalplans Windenergie „wirft uns dies zeitlich zurück“, sagt der Vorsitzende des Regionalverbands Nordschwarzwald, Jürgen Kurz. „Wir werden den für Anfang 2019 angekündigten neuen Windatlas und gegebenenfalls den geänderten Windenergieerlass prüfen und dann entscheiden, ob wir das laufende Verfahren zu Ende führen können oder neu beginnen müssen“, heißt es vom Verbandsdirektor Matthias Proske. Das werde maßgeblich davon abhängen, ob der neue Windatlas die bisherigen Ergebnisse bestätigt.

Die Vorteile in einer Aktualisierung sieht Kurz vor allem in einer dann höheren Rechtssicherheit bei der Festlegung von Vorranggebieten.