Die Gemeinde unterstützt keine Windräder auf ihrer Gemarkung, lehnt sie aber auch nicht ab

Mönsheim - Der Wind bläst auch auf den Bergen rings um Mönsheim immerhin so kräftig, dass zwei Flächen als Vorranggebiete ausgewiesen werden sollen, auf denen Windräder errichtet werden können. Dies sehen entsprechende Pläne des Regionalverbands Nordschwarzwald vor, zu dem Mönsheim gehört.

 

Für den Enzkreis und Pforzheim sind zehn solcher möglichen Vorranggebiete aufgeführt. In Mönsheim sind das die Flächen „Roter Markstein“ (Richtung Wiernsheim) und „Viehweide“ (Richtung Weissach). Grundlage für die Vorranggebiete sind vor allem die Daten im Windatlas Baden-Württemberg aus dem Jahr 2011. Diese sehen an beiden Standorten ausreichende Windgeschwindigkeiten von mindestens 5,5 Meter pro Sekunde vor.

Im Eigentum der Gemeinde

Während die Fläche Roter Markstein zu 84 Prozent landwirtschaftlich genutzt wird, ist die Viehweide zu 65 Prozent bewaldet und im Eigentum der Gemeinde. Der Rest ist Ackerland. „Aufgrund eines Vorranggebiets kann kein Grundstückseigentümer gezwungen werden, dort Windkraftanlagen zuzulassen“, betonte der Bürgermeister Thomas Fritsch im Gemeinderat.

Fritsch erläuterte, dass die Ausweisung von Vorranggebieten – anders als etwa Bebauungspläne – keine konkreten Rechtsfolgen auslöse. Auf dieser Grundlage allein könne kein Investor eine solche Anlage bauen, so Fritsch. Vielmehr müssten Interessenten zuerst nachweisen, dass die Windkraftanlage aufgrund von beschränkenden harten und weichen Faktoren überhaupt zulässig ist. Dazu gibt es einen umfangreichen Katalog mit Tabu-Kriterien. Dort sind beispielsweise die militärische Nutzung oder ein Gemeinbedarf aufgeführt. Weiche Tabu-Kriterien können etwa Überschwemmungsgebiete oder auch Grünzäsuren sein.

Auch der Natur- und Artenschutz spielt bei der Prüfung eine Rolle. „In Mönsheim kann mit großer Wahrscheinlichkeit der geschützte Rotmilan nachgewiesen werden“, sagte der Bürgermeister. Bei der Zertifizierung „Golf und Natur“ des Stuttgarter Golfclubs Solitude oberhalb von Mönsheim war dies bereits ein Thema. Ein Windkraft-Interessent müsste dann ein aktuelles Gutachten erstellen. Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild spielten ebenfalls eine Rolle. „Verschönern tun die Anlagen die Landschaft nicht“, sagte der Bürgermeister.

„Strom kommt nicht einfach aus der Steckdose“

Gemeinderat Hans Kuhnle (BLM) wollte keinen Grundsatzbeschluss fassen mit dem Tenor „Windkraft, nein danke.“ Man dürfe die Windkraft nicht grundsätzlich verdammen, sagte er. Vielmehr solle man die weitere Entwicklung abwarten, ob sie in Mönsheim überhaupt zum Zuge komme. Sein Fraktionskollege Joachim Baumgärtner meinte, dass es vor der Windkraft andere Möglichkeiten für alternative Energien gebe. Allerdings müsse man sehen, dass der Strom nicht einfach aus der Steckdose komme.

Der Gemeinderat folgte schließlich einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung, in ihrer Stellungnahme zum Teilregionalplan Windkraft zu betonen, dass die Gemeinde die ausgewiesenen Potenzialflächen nach derzeitigem Stand nicht aktiv unterstützt oder fördert. Sollten Flächen für die Nutzung von Windkraftanlagen als Vorrangflächen ausgewiesen werden, fordere man, dass die Einhaltung aller harten und weichen Tabu-Kriterien durch aktuelle Gutachten auf Kosten eines möglichen Antragstellers nachgewiesen werden, beschloss der Gemeinderat weiter.

Gegen die Windkraft-Pläne der Region Nordschwarzwald gibt es vor allem in Heimsheim heftige Proteste.