Im Mai will der Regionalverband Stuttgart seine Pläne für den Ausbau der Windkraft vorstellen. Die StZ nimmt vorab einige Aspekte unter die Lupe. Ein Vergleich mit anderen Regionen zeigt, dass Stuttgart weniger hohe Hürden für Windräder hat.

Klima/Nachhaltigkeit : Thomas Faltin (fal)

Stuttgart - Alle zwölf Regionalverbände in Baden-Württemberg sind dabei, neue Standorte für Windkraftanlagen auszuweisen – doch keiner plant so viele wie der Verband Region Stuttgart (VRS). Derzeit sind rund um Stuttgart noch 85 Standorte im Gespräch; selbst die viel windstärkere Region Heilbronn-Franken hat nur 26 Standorte festgelegt. Zudem gehen die Regionalverbände nicht nach einheitlichen Richtlinien vor.

 

Die StZ hat bei allen zwölf Regionalverbänden die wichtigsten Daten erhoben. Allerdings muss betont werden, dass diese Werte nicht direkt vergleichbar sind. Erstens ist die Windstärke sehr unterschiedlich ausgeprägt. Zweitens sind viele Verfahren noch nicht abgeschlossen. Und drittens hat der VRS ein etwas anderes Verfahren: In der Region Stuttgart darf nur der VRS Standorte festlegen. In allen elf anderen Regionen können auch die Kommunen Flächen anbieten.

Das bedeutet: während in der Region Stuttgart die Zahl der Flächen tendenziell noch sinken wird, kann er sich in anderen Regionen erhöhen. Klaus Mandel, der Verbandsdirektor der Region Heilbronn-Franken, ging vor einiger Zeit davon aus, dass nochmals drei- bis fünfmal so viele Flächen hinzukommen, wie der Verband ausgewiesen hat. Angela Bernhardt, die Direktorin des Regionalverbandes Neckar-Alb, glaubt dagegen, dass für ihre Region keine große Masse an weiteren Standorten zu erwarten sei. Und in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg ist es umgekehrt so, dass die fünf windstärksten Kommunen gerade Pläne erarbeiten, um nicht von Windrädern umzingelt zu werden.

Stuttgart schlägt besonders viele Standorte vor

Trotz dieser Unwägbarkeiten lassen sich Tendenzen aus dem Vergleich ablesen. Die zwei wichtigsten: jede Region hat etwas andere Regeln (dazu gleich mehr), und die Region Stuttgart wird einen der vorderen Plätze belegen bei der Ausweisung von Standorten, trotz nur mittelmäßiger Windstärke. Tatsächlich sprach Planungsdirektor Thomas Kiwitt immer von einer Maximalplanung. Ob es sinnvoll ist, dass gerade eine dicht besiedelte Region wie Stuttgart mehr schultert als ländlich geprägte Regionen, darüber gehen die Ansichten in der hiesigen Regionalversammlung auseinander. Während die CDU eher Standorte streichen möchte, haben die Grünen in nichtöffentlicher Sitzung schon umgekehrt argumentiert – der Strom müsse dort erzeugt werden, wo die Menschen wohnen; ergo müssten dichter besiedelte Regionen eher mehr Windräder haben.

Der Vergleich der Regionen Baden-Württembergs zeigt daneben, dass nicht alle dieselben Kriterien anlegen. Natürlich gelten beispielsweise Gesetze zum Artenschutz überall – aber die Verbände haben dennoch Spielräume.

Das gilt bereits für die Herangehensweise. Während die Region Stuttgart eine Maximalkulisse plant, hat Bodensee-Oberschwaben errechnet, wie viele Räder man entsprechend dem Landesziel von 1000 neuen Rädern bis 2020 und entsprechend dem Windpotenzial bauen müsste. Das entspräche 25 Windrädern; 50 wurden ausgewiesen. Wäre der VRS so vorgegangen, müsste er Standorte für etwa 50 Windräder benennen – im Moment sind es 150 bis 300. Doch gilt die Rechnung nur bis 2020; der VRS handelt also vorausschauend; Kritiker sagen, zu weit vorausschauend.

Der komplette Albtrauf wird freigehalten

Auch bei anderen Kriterien gibt es Unterschiede. So berücksichtigt der VRS bis jetzt Standorte, die laut Landesvorgabe eine Windstärke von mindestens 5,3 Metern pro Sekunde in 100 Meter Höhe aufweisen. Die Regionen Donau-Iller, der Südliche Oberrhein und auch die Region Neckar-Alb haben dagegen eine höhere Mindestwindstärke bestimmt, der Südliche Oberrhein zum Beispiel von 6,0 Metern pro Sekunde, allerdings in 140 Meter Höhe; alle schwächeren Standorte werden gestrichen. Möglich ist, dass über eine solche Grenze in Stuttgart noch diskutiert wird.

Auch werde in der Region Neckar-Alb, so sagt Angela Bernhardt, weiter der komplette Albtrauf von Windrädern freigehalten; das sei schon aus Gründen des Artenschutzes notwendig. In der Region Stuttgart wird es dagegen, von einigen geschützten „Landmarken“ abgesehen, auch am Albtrauf Windräder geben. Ostwürttemberg hat daneben Landschaftsschutzgebiete komplett für tabu erklärt; in der Region Stuttgart gibt es Ausnahmegenehmigungen. Bundeslandübergreifend sind die Regeln auch unterschiedlich: Während in Baden-Württemberg ein Abstand von 700 Metern zu nächsten Wohnbebauung gilt, sind es in Hessen 1000 Meter.

In der Theorie wären Platz für 2400 Räder

Der Bauboom lässt in Baden-Württemberg auf sich warten, im vergangenen Jahr gingen gerade acht Räder in Betrieb. Der Bau einer Anlage dauere einfach fünf Jahre von der Idee bis zu Fertigstellung, sagt Frank Lorho, der Sprecher des Umweltministeriums: „Es ist ein mühsames Geschäft, und wir sind eben 2011 erst gestartet.“ Zumindest gehe die Zahl der Baugenehmigungen allmählich nach oben.

Der derzeitige Planungsstand in den zwölf Regionen des Landes lässt aber erkennen, dass aus Regierungssicht die Richtung stimmt. 2011 hatte das Land nach einer ersten Sichtung etwa 23 000 Hektar als mögliche Standorte festgemacht. Diese Fläche böte Platz für 2800 Windräder. Derzeit werden in den Regionen etwa 20 000 Hektar in Betracht gezogen, ohne die kommunalen Flächen. Das ist also kein schlechter Wert zum derzeitigen Zeitpunkt. In der Theorie wäre Platz für 2400 Räder.