Der Waiblinger Oberbürgermeister sieht in dem Erlass der Flugsicherung noch nicht das Aus für den Windkraftstandort auf der Buocher Höhe. Die Bürgerinitiative sieht das grundlegend anders und kritisiert die Nicht-Informationspolitik des Rathauschefs.
Waiblingen - Eigentlich könnten sich die Aktivisten der Bürgerinitiative „Schützt die Buocher Höhe“ jetzt entspannt zurücklehnen. Nachdem bekannt wurde, dass das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) wegen Sicherheitsbedenken ein sogenanntes materielles Bauverbot für das Gebiet zwischen Weinstadt, Korb, Winnenden und Remshalden verhängt hat (wir berichteten), dürften die Pläne der Stadt Waiblingen, auf ihrer Exklave einen Windpark zu bauen, mehr als nur in weite Ferne gerückt sein.
Doch gerade in dieser Situation wolle man nicht locker lassen, betonen die Vorstandsmitglieder der BI, Günter Möss aus Winnenden und Thomas Düser aus Remshalden. „Wir lassen nicht locker, bis die Buocher Höhe aus dem Regionalplan gestrichen wurde.“ Außerdem verlangen sie Aufklärung wegen des ihrer Meinung nach „skandalösen“ Verhaltens des Waiblinger Oberbürgermeisters Andreas Hesky – und fordern ihn gar auf, über Konsequenzen nachzudenken.
Landratsamt erst im Frühjahr in Kenntnis gesetzt
Tatsächlich scheint es, positiv formuliert, zumindest einige Informationsdefizite gegeben zu haben. Dass die Flugaufsicht die Buocher Höhe als Standort für Windkraftanlagen ausschließt, ist erst unlängst und eher zufällig in einer Sitzung des Umweltausschusses im Waiblinger Landratsamt durchgesickert. Der auch für die Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen zuständige Dezernent Peter Zaar bekannte auf Anfrage des FDP-Abgeordneten Jochen Haußmann, dass seine Behörde erst im Frühjahr von einem entsprechenden Erlass in Kenntnis gesetzt worden sei.
Warum erst zu diesem Zeitpunkt, kann man sich im Landratsamt auch nicht so recht erklären. Auf Nachfrage betont Peter Zaar, dass der Kreisverwaltung kein Antrag auf eine immissionsrechtliche Prüfung vorgelegen habe. Die Stadt habe die Prüfungsanfrage an die Flugsicherung über das Regierungspräsidium gestellt. Eine Information über das Ergebnis wäre Sache des Antragstellers oder der prüfenden Behörde gewesen.
Windmessung abgeblasen
Das Schreiben nebst knapp 40-seitiger Begründung, das auch unserer Zeitung vorliegt, datiert indes bereits vom 27. Oktober des vergangenen Jahres. Dieser Bescheid dürfte den Waiblinger OB Andreas Hesky gut einen Monat später im Zuge der Haushaltsberatungen auch dazu bemüßigt haben, der SPD-Gemeinderatsfraktion und der Alternativen Liste ihren Antrag auszureden, auf der Buocher Höhe sofort mit den Windmessungen zu beginnen und dafür im Etat 50 000 Euro bereitzustellen. Hesky räumte damals zwar ein, dass die Flugsicherung grundsätzliche Bedenken wegen des nicht ausreichenden Abstandes zu ihrer Überwachungseinrichtung in Affalterbach habe. Von einem expliziten Bauverbot aber berichtete er nicht.
Auch heute will er den Erlass der Flugsicherung nicht als das Aus für die Windkraft verstanden wissen. Bei dem Schreiben des BAF handele es sich um die Beantwortung einer Anfrage, welche die Stadtwerke Waiblingen über das Regierungspräsidium Stuttgart im März 2015 gestellt haben, bestätigt Hesky zwar auf Nachfrage. Aus Sicht der Stadt Waiblingen stelle dies aber kein Bauverbot dar, das jegliche weitere Planung verhindere. Diese Einschätzung sei auch durch das Verkehrs- und das Umweltministerium untermauert worden. Hesky verweist auf einen Briefwechsel der beiden Ministerien, in dem es heißt, dass die Stellungnahmen der Flugsicherung keine „offensichtlichen Hinderungsgründe“ seien.
Hesky betont, dass man bisher noch gar keinen konkreten Bauantrag für die Buocher Höhe gestellt habe. Aber endgültig begraben sieht er das Projekt nicht, zumal er einen Beschluss seines Gemeinderats umzusetzen habe, der eine Ausweisung des als WN-25 bezeichneten Standorts als Windvorranggebiet beinhalte.
Hesky hält sich Gegengutachten offen
Zunächst sei nun zu klären, welche Wirkung das Schreiben der Flugsicherung eigentlich habe, und dann darüber zu entscheiden, ob man ein Gegengutachten in Auftrag gebe. Schlechter seien die Perspektiven für Windenergiegewinnung auf der Buocher Höhe seines Erachtens nicht geworden, schließlich habe die Flugsicherung eine technische Modernisierung ihrer Drehfunkfeuer-Anlagen in Aussicht gestellt, was neue Voraussetzungen für eine Genehmigungsfähigkeit schaffen könne.
Das Landratsamt will wegen der Aussagen der Flugsicherung den vom Planungsausschuss Unteres Remstal gestellten Antrag auf Aufhebung des Landschaftsschutzgebietes auf der Buocher Höhe jedoch vorerst nicht weiter verfolgen. Schließlich sei es so, dass ein solches Verfahren gar nicht eingeleitet werden dürfe, wenn rechtliche Hindernisse einer Realisierung des Vorhabens auf Dauer oder absehbare Zeit unmöglich machten, heißt es vonseiten der Genehmigungsbehörde.
Bürgerinitiative vermutet bewusste Täuschung
Die Bürgerinitiative, die über eine Akteneinsichtnahme ihres Rechtsbeistands Kenntnis von den Vorgängen erlangt hat, vermutet nun, dass der Waiblinger Oberbürgermeister die Genehmigungsbehörde ganz bewusst nicht informiert hat, um die Stellung der Buocher Höhe als Windvorranggebiet im Regionalplan nicht zu gefährden. Doch aus diesem müsste das Gebiet nach Ansicht von Günter Möss und Thomas Düser jetzt folgerichtig gestrichen werden: „Das ist unser Ziel – vorher werden wir keine Ruhe geben.“ Dass die Flugsicherung der Bürgerinitiative nun gewissermaßen ultimativ in die Karten spiele, freue ihn und seine Mitstreiter natürlich sehr, räumt Thomas Düser ein. „Auch wenn dabei der eigentliche Grund für unseren Widerstand, die Zerstörung einer wertvollen Naturlandschaft auf Kosten einer ganz fragwürdigen Wirtschaftlichkeit, völlig in den Hintergrund geraten ist.“