Ein Rotmilan-Schutzkonzept in Rheinland-Pfalz sieht vor, dass Windräder der Tübinger Stadtwerke für zwei Tage abgeschaltet werden, wenn Bauern die umliegenden Äcker pflügen. Das Konzept machte die Genehmigung erst möglich.

Tübingen - Wenn ein Acker umgepflügt wird, finden Rotmilane ganz besonders viel Nahrung in Form von aufgescheuchten oder vom Pflug getroffenen Mäusen und anderen Kleinsäugetieren. Geschieht dies im direkten Umfeld einer Windkraftanlage, steigt die Gefahr, dass die großen Greifvögel von den Rotorblättern getroffen werden. Aber nur, wenn die sich drehen. Ein Rotmilan-Schutzkonzept in Rheinland-Pfalz sieht nun vor, dass eine neue Anlage der Tübinger Stadtwerke (SWT) abgeschaltet wird, solange die Felder umgegraben oder gemäht werden sowie während der Aussaat.

 

Auf dieses Konzept haben sich Landwirte, Umwelt- und Naturschützbehörde sowie Projektentwickler und Betreiber der Anlage in Laubach (Rhein-Hunsrück-Kreis) geeinigt. „Deswegen wurde der Betrieb des Windrads Laubach IV überhaupt erst möglich“, sagt Julian Klett, der Projektleiter für Wind- und Solarparks der Tübinger Stadtwerke, die an diesem Standort vier Anlagen gekauft haben und betreiben. Das in Wiesbaden ansässige Unternehmen ABO Wind hat die Anlagen errichtet und kümmert sich um die Betriebsführung. Klett spricht von einem Modellprojekt für künftige Genehmigungsverfahren und denkt dabei auch an Baden-Württemberg. Ein Sprecher des für den Artenschutz zuständigen Landwirtschaftsministeriums erklärt dazu in Stuttgart, dass Genehmigungen mit speziellen Auflagen für Windkraftanlagen in Baden-Württemberg grundsätzlich möglich seien. Die Entscheidungen würden von den Landratsämtern getroffen.

Modellprojekt auch für das Land?

Vor ziemlich genau einem Jahr hatte das Karlsruher Regierungspräsidium kurz vor Baubeginn die weit gediehenen Pläne für einen Windpark in Horb gestoppt, an dem die Tübinger Stadtwerke beteiligt waren. Als Begründung wurde ein Rotmilanaufkommen genannt. Die für viele Beteiligten einschließlich der Stadt Horb überraschende Ablehnung hatte landesweit Aufsehen erregt. Der Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtwerke, Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) kritisierte, dass es den Stadtwerken nicht möglich sei, in Baden-Württemberg in die Windkraft zu investieren. Der Konflikt zwischen dem Ausbau der Windkraft und dem Artenschutz würde zu Ungunsten der Windkraft entschieden. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) appellierte an die Behörden, „die rechtlichen Spielräume zu Gunsten des Windkraftausbaus zu nutzen“.