Windkraftanlagen bei Winterbach Eilantrag scheitert vor Gericht

Der Eilantrag eines Bürgers sollte den Bau von drei Windkraftanlagen der EnBW am Standort Goldboden bei Winterbach stoppen. Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag abgelehnt.
Winterbach - Der Eilantrag eines Bürgers, der den Bau der drei Windkraftanlagen am Goldboden bei Winterbach stoppen sollte, wurde am 2. Juni vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Die 11. Kammer begründet ihre Entscheidung mit mehreren Punkten. So sei das Grundstück des Antragstellers etwa 1200 Meter vom nächstgelegenen Windrad entfernt. Damit sei eine Verletzung seiner materiellen Rechte ausgeschlossen. „Insbesondere könne ausgeschlossen werden, dass der Antragsteller durch den Betrieb der Anlagen schädlichen oder sonst unzumutbaren Schallimmissionen, vor allem in der Nachtzeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens, ausgesetzt werde“, heißt es in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes.
Auch beim eigenen Gutachten werden die Lärmrichtwerte eingehalten
Zwar habe der Antragsteller ein eigenes Sachverständigengutachten zu den Schallimissionen vorgelegt, aber auch danach würden die Lärm-Richtwerte eingehalten – selbst an Punkten, die näher an den Windrädern liegen würden. Der Antragsteller habe auch weitere zusätzliche Lärmquellen als Vorbelastung berücksichtigt sehen wollen. Doch diese könnten für sein Grundstück und für die Nachtzeit keine Rolle spielen.
Die Lärmschutzauflagen seien für den Antragsteller sogar günstig
Denn zum einen müssten die Windräder im Sommerhalbjahr wegen artenschutzrechtlicher Auflagen sowieso ein bis zwei Stunden vor Sonnenuntergang abgeschaltet werden. Zum anderen liege das Grundstück des Antragstellers in Randlage und direkt am Übergang zum landwirtschaftlich genutzen Außenbereich. Deswegen könne er nicht denselben Schutzanspruch genießen wie inmitten eines Wohngebietes. Die Berechnung der Schallimmissionprognose und die entsprechenden Lärmschutzauflagen des Landratsamtes seien deshalb für den Antragsteller sogar eher noch günstig.
Der Antragsteller hatte zudem umfangreiche Einwände gegen die umweltrechtliche Prüfung des Projektes durch das Landratsamt vorgebracht. Diese seien bei der Entscheidung nicht zu berücksichtigen, weil die Möglichkeit fehle, dass die eigenen Rechte des Bürgers dadurch verletzt werden könnten.
Im Herbst soll der erste Strom durch Windkraft erzeugt werden
Die EnBW baut am Standort Goldboden drei Winkraftanlagen des Typs Nordex N131 . Die Windräder mit einer Gesamthöhe von etwa 230 Metern sollen noch im Herbst den ersten Strom liefern. Die immissonsschutzrechtliche Genehmigung für die Anlagen hatte das Landratsamt im vergangenen Dezember erteilt.
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