Windpark-Debatte in Renningen Alt-Landrat ist für einen Bürgerentscheid
Am 2. März entscheidet der Renninger Gemeinderat, ob ein Bürgerentscheid zulässig ist. Nun hat sich der frühere Landrat und Renninger Bürgermeister in die Debatte eingeschaltet.
Am 2. März entscheidet der Renninger Gemeinderat, ob ein Bürgerentscheid zulässig ist. Nun hat sich der frühere Landrat und Renninger Bürgermeister in die Debatte eingeschaltet.
Wird im Renninger Wald ein Windpark mit sechs Windrädern entstehen? In die Debatte um das Projekt – es gibt mittlerweile sowohl eine Bürgerinitiative dagegen als auch dafür – haben sich nun zwei einflussreiche Persönlichkeiten eingeschaltet.
„Ein erheblicher Teil der Bürgerschaft wünscht eine direkte demokratische Entscheidung über ein Projekt, das das Stadtbild, den Naherholungsraum und die Lebensqualität in Renningen und Malmsheim dauerhaft verändern wird.“ Das schreiben Bernhard Maier und Dirk Kubitschek in einem offenen Brief an die Bürgermeisterin Melanie Hettmer und die Mitglieder des Gemeinderates. Maier ist nicht nur früherer Landrat des Kreises Böblingen, sondern war davor von 1974 bis 2000 auch Bürgermeister von Renningen. Kubitschek ist seines Zeichens evangelischer Pfarrer von Malmsheim.
Ein Rückblick: Im Oktober 2025 hatte der Gemeinderat einstimmig beschlossen, einen Nutzungsvertrag mit dem Entwickler ABO Energy zum Bau und Betrieb des Windparks mit sechs Windrädern im Hardtwald zwischen Bosch-Entwicklungszentrum und Autobahn 8 zu schließen.
Daraufhin bildete sich die Bürgerinitiative Gegenwind Renningen, die ein Bürgerbegehren startete. Das Ziel: Die Renninger sollten in einem Bürgerentscheid über die sechs Windturbinen abstimmen. Mitte Januar wurden fristgerecht 2358 Unterschriften abgegeben. 2169 waren gültig, das Quorum von 972 Signaturen deutlich erfüllt. Der Gemeinderat entscheidet in einer Sondersitzung am Montag, 2. März, darüber, ob der Bürgerentscheid zugelassen wird. Maier und Kubitschek schreiben deshalb an die Bürgermeisterin und die Gemeinderäte: „Wir bitten Sie dringend, das eingereichte Bürgerbegehren zum geplanten Windpark im Hardtwald zum Bürgerentscheid zuzulassen.“
Melanie Hettmer und die Stadtverwaltung haben sich bereits dazu positioniert. „Die Frage, ob es zu einem Bürgerentscheid kommt, ist keine politische Ermessensentscheidung, sondern eine rein rechtliche“, heißt es in einer Stellungnahme. Denn mit dem Gemeinderatsbeschluss vom Oktober sei ein rechtlich bindender Vertrag mit dem Entwickler geschlossen worden.
„Nach der geltenden Rechtsprechung dürfen Bürgerentscheide jedoch nicht auf ein rechtswidriges Ziel gerichtet sein“, erklärt Hettmer. Die Stadt habe sich in dieser Frage rechtsanwaltlich beraten lassen. Der richtige Zeitpunkt für einen Bürgerentscheid sei 2024 gewesen, als der Gemeinderat im März in nicht-öffentlicher Sitzung den Grundsatzbeschluss zum Windpark gefasst und dieser im April 2024 veröffentlicht worden war. Damals noch unter Hettmers Amtsvorgänger Wolfgang Faißt und dem vorherigen Gemeinderat.
Am Ablauf der Ereignisse setzt die Argumentation von Alt-Landrat Maier und Pfarrer Kubitschek an. Die Stadt habe zwar einzelne Informationsschritte unternommen, deren Reichweite und Tiefen seien „jedoch nicht geeignet, die Bürgerschaft insgesamt zu erreichen oder sachgerecht einzubinden“.
Im Klimaschutzkonzept von 2023, das unter breiter öffentlicher Beteiligung erarbeitet worden war, werde bei der Windenergie nur auf mögliche Fläche verwiesen. Bei den beiden Bürgerversammlungen in Renningen und Malmsheim Ende 2023 sei das Thema Windpark nur einer von mehreren Punkten gewesen, die Beteiligung zudem gering.
Die Ankündigung entsprechender Veranstaltungen sowie die Veröffentlichung von Informationen zum Thema in den „Stadtnachrichten“ sehen Maier und Kubitschek als nicht ausreichend an – in Renningen werden diese als bezahltes Abo vertrieben und würden nicht alle Haushalte erreichen. Allerdings – das lässt der offene Brief aus – sind die Stadtnachrichten kostenlos digital auf der Homepage der Stadt verfügbar.
Der Alt-Landrat und der Pfarrer führen in ihrem dreiseitigen offenen Brief weitere Beispiele an. Etwa dass eine umfassende Bürgerinformationen mit Details zum Windpark erst nach dem Gemeinderatsbeschluss vom Oktober stattgefunden hat. „Aus unserer Sicht gibt es bei einem Projekt mit so gravierenden Auswirkungen“, so schreiben Maier und Kubitschek, „keine ‚Holschuld’ seitens der Bürger.“
Vielmehr stünden Stadt und Gemeinderat in der Pflicht, möglichst alle Bürger umfassend zu informieren und basisdemokratisch in die Entscheidung einzubinden. Zudem habe es die Stadt versäumt, in den Vertrag eine Rücktrittsklausel einzubauen.
„Wir bitten den Stadtrat und die Stadtverwaltung daher dringend, jede sich bietende juristische Möglichkeit zu nutzen, um den Bürgerentscheid zuzulassen“, heißt es in dem Brief weiter. Selbst wenn eine Ablehnung formaljuristisch vertretbar wäre, werde dadurch das „Vertrauen in kommunalpolitische Entscheidungsprozesse nachhaltig“ beschädigt.
Gegenwind Renningen, das dem Windpark deutlich kritisch gegenüber steht, ist aber nicht die einzige Bürgerinitiative, die sich in Folge der Windpark-Debatte gegründet hat. Im Dezember hat sich eine Bürgerinitiative Zukunfts-Wind Renningen gebildet, die das Projekt befürwortet.
Ebenfalls im Dezember wurde ein offener Brief von Befürwortern des Windparks in den „Stadtnachrichten“ veröffentlicht. Zu den 17 Unterzeichnern gehören nicht nur die Vorsitzender der örtlichen Parteien SPD, Grüne, Freie Wähler, CDU, FDP und Frauen für Renningen.
Bürgerentscheid
Ein Bürgerentscheid kann vom Gemeinderat beschlossen oder von den Bürgern per Bürgerbegehren beantragt werden. Beim Bürgerentscheid stimmt die wahlberechtigte Bevölkerung (mindestens 16 Jahre mit einem deutschen oder EU-Pass) mit „Ja“ oder „Nein“ über eine Frage ab. Die Mehrheit entscheidet, wobei diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten betragen muss.
Sondersitzung
Der Renninger Gemeinderat entscheidet am Montag, 2. März, in einer Sondersitzung darüber, ob der Bürgerentscheid zum Windpark, der mit dem Bürgerbegehren beantragt wurde, zulässig ist. Beginn in der Stegwiesenhalle ist um 19 Uhr.