Windpark Goldboden bei Winterbach Regierungspräsidium lehnt Beschwerden ab

Das Regierungspräsidium weist die Kritik der Bürgerinitiative Pro Schurwald am Landratsamt zurück. Die drei Windräder gehen jetzt in den Regelbetrieb über.
Winterbach - Sie sind kaum zu übersehen: Seit einigen Monaten drehen sich auf dem Goldboden bei Winterbach die drei Windräder der EnBW. Insgesamt 4,35 Gigawattstunden Strom haben die Anlagen seit Jahresbeginn erzeugt – so wird es jedenfalls in einer App des Energieversorgers angezeigt.
Das Regierungspräsidium hat die Beschwerden abgelehnt
Mittlerweile sind längst Tatsachen geschaffen, aber noch im Herbst hat die Bürgerinitiative Pro Schurwald versucht, den Bau der Anlagen zu verhindern und beim Regierungspräsidium Stuttgart eine Rechts- und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat Richard Sigel eingereicht. Diese Beschwerde wurde nun von der Behörde abgelehnt. In einem Schreiben an die Rechtsanwälte der Beschwerdeführer begründet das Regierungspräsidium das in mehreren Punkten.
So hatte die BI das Genehmigungsverfahren und vor allem die Qualität des artenschutzrechtlichen Gutachtens bemängelt – Vorgaben der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) seien nur zu etwa 25 Prozent erfüllt worden. Das Regierungspräsidium schreibt hierzu, dass die Hinweise der LUBW eine „wichtige Orientierungshilfe für die Verwaltung“ darstellten. „Dennoch besitzen sie keine rechtssatzmäßige Verbindlichkeit.“ Die Artenschutzgutachten des Windparks habe man einer sogenannten kursorischen Prüfung unterzogen. Diese habe ergeben, dass die Expertisen teils von den Hinweisen der LUBW abwichen, dies aber in die Bewertung des Landratsamts mit eingeflossen und bei der Genehmigung durch Nebenbestimmungen berücksichtigt worden sei.
Das Genehmigungsverfahren sei regelgerecht abgelaufen – sowohl was die Dauer, also auch den Zeitpunkt der Genehmigungserteilung angehe. Bezug nimmt das Regierungspräsidium auch auf die vorgebrachte Besorgnis der Beschwerdeführer, dass das Landratsamt das Genehmigungsverfahren nicht unabhängig durchgeführt habe: „Direkter oder indirekter Druck bezogen auf dieses Verfahren war weder von der politischen Seite vorhanden, noch gab es Schadenersatzdrohungen seitens des Antragstellers“. Auch gebe es keine Anhaltspunkte für Dienstpflichtverletzungen der genannten Mitarbeiter am Landratsamt: „Die Fachaufsichtsbeschwerde ist daher insgesamt zurückzuweisen.“
Der Windräder laufen mittlerweile im Normalbetrieb
Die drei Windräder auf dem Goldboden sind derweil in den Normalbetrieb übergegangen. „Der Probebetrieb ist abgeschlossen, ein Gutachter hat auch keine weiteren Auflagen festgelegt“, sagt der EnBW-Sprecher Jörg Busse. In wenigen Wochen sollen die Anlagen auch formal von dem Hersteller Nordex an die EnBW übergehen.
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