Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim sieht keine Einwände gegen den Bau von fünf Windkraftanlagen auf dem Hohfleck beim Schloss Lichtenstein – der Schwäbische Heimatbund hält deshalb eine klarere Neufassung des Denkmalschutzgesetzes für unumgänglich.

Klima/Nachhaltigkeit : Thomas Faltin (fal)

Stuttgart/Lichtenstein - Der Schwäbische Heimatbund hat sich erneut gegen den Bau von fünf Windkraftanlagen in der Nähe des Schlosses Lichtenstein gewandt: Das bisherige Denkmalschutzgesetz sei viel zu schwach, wenn eines der bekanntesten Bauwerke Württembergs und eines der anschaulichsten Beispiele des romantischen Historismus in Deutschland durch Energieanlagen so stark beeinträchtigt werden dürfe, sagte Albrecht Rittmann, der stellvertretende Präsident des Schwäbischen Heimatbundes. Er hat deshalb die Landesregierung aufgefordert, das Gesetz klarer zu formulieren. Dazu hat der Heimatbund selbst einen Entwurf vorgelegt.

 

Konkret geht es im Gesetz um den sogenannten Umgebungsschutz, der in Paragraf 15, Absatz 3 geregelt ist. Zwar ist dort schon bisher vorgesehen, dass Anlagen in der Umgebung nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde errichtet oder verändert werden dürfen, sofern diese für das Erscheinungsbild des Denkmals von erheblicher Bedeutung seien. Allerdings, so kritisiert der Heimatbund, gebe es derzeit keine klaren Kriterien, nach denen der Umgebungsschutz beurteilt werde: „Nach der geltenden Rechtslage wird über die Erheblichkeit einer Beeinträchtigung eines eingetragenen Kulturdenkmals nicht nach wissenschaftlich fundierten, überprüfbaren Kriterien entschieden, sondern – salopp gesagt – nach Bauchgefühl“, so Rittmann. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen habe sich bei seinem Urteil auf eine – für den Heimatbund rein subjektive – Sichtweise eines Durchschnittsbürgers berufen. Das sei nicht akzeptabel.

Gericht: Bild des Schlosses „nur unerheblich beeinträchtigt“

Tatsächlich hatte es im Fall der Windkraftanlagen am Schloss Lichtenstein eine große Allianz gegen die Windräder gegeben: Denkmalbehörde, Heimatbund, Schwäbischer Albverein, eine örtliche Bürgerinitiative sowie der Schlossherr Wilhelm Albert von Urach und dessen Sohn Karl-Philipp von Urach hatten das Vorhaben abgelehnt. Das Landratsamt Reutlingen verweigerte dann auch die Genehmigung mit Hinweis auf den Umgebungsschutz. Der künftige Betreiber der Anlagen, die Firma Sowitec aus dem benachbarten Sonnenbühl, klagte jedoch gegen die Entscheidung und erhielt sowohl vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen als auch im Mai dieses Jahres vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim Recht. Das Erscheinungsbild des Schloss Lichtenstein werde durch die Anlagen „nur unerheblich beeinträchtigt“, so das Urteil. Nach einer Visualisierung von Sowitec können vom Locherfelsen auf der gegenüberliegenden Seite des Echaztales – von dort präsentiert sich das Schloss von seiner Schokoladenseite – vier der fünf Windräder gesehen werden, allerdings klar seitlich und in einiger Entfernung. Das Projekt muss nun noch eine naturschutzrechtliche Prüfung durchlaufen; dann dürften die Windräder gebaut werden.

Der Heimatbund sieht den Umgebungsschutz aber nicht nur beim Schloss Lichtenstein als verletzt an. Auch etwa der Denkmalwert des historischen Pflugfelder Torhauses in Ludwigsburg beruhe wesentlich darauf, dass „die barocke Struktur der Umgebung möglichst intakt und ablesbar ist.“ Ganz in der Nähe sei aber ein Hochhaus gebaut worden, was das Erscheinungsbild des Torhauses wesentlich beeinträchtige. Die Änderung des Gesetzes habe deshalb grundsätzlichen Charakter.