Der von der EnBW geplante Bau von Windrädern im Kreis Göppingen könnte am Artenschutz scheitern. Der Grund: Der vom Aussterben bedrohte Rotmilan lebt in dem betroffenen Gebiet.

Göppingen - Der geplante Bau von zwei 230 Meter hohen Windradanlagen im Kreis Göppingen könnte am Artenschutz für dort lebende Rotmilane scheitern. Eine Ausnahme vom Tötungsverbot für diese bedrohten und deshalb gesetzlich geschützten Greifvögel sei vom Regierungspräsidium in Stuttgart abgelehnt worden, teilte das Landratsamt Göppingen am Freitag mit.

 

Naturschützer begrüßten die Entscheidung als beispielhaft. Der Energieversorger EnBW, der das Projekt in der Gemeinde Adelberg umsetzen will, reagierte verhalten. Die Begründung des Regierungspräsidiums werde aufmerksam studiert, sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Zudem wolle man die letztlich noch folgende Entscheidung des Landratsamtes Göppingen abwarten. Damit sei „demnächst“ zu rechnen, kündigte die Behörde an.

Auch Bevölkerung und Kommunalpolitik haben Einwände

Das Regierungspräsidium in Stuttgart verwies auf verschiedene Fachgutachten. Sie hätten festgestellt, „dass im relevanten Umkreis von 3,3 Kilometern um die geplanten Windenergieanlagen von mindestens vier Rotmilanrevieren auszugehen ist“. Zudem gebe es in der Gegend regelmäßig von Rotmilanen genutzte Flugkorridore.

Naturschützer hatten ein erhöhtes Tötungsrisiko für Vögel durch Windräder geltend gemacht. EnBW hingegen berief sich auf ein Gutachten, wonach die Anlagen keine Auswirkungen auf den Rotmilan-Bestand haben würden.

An der Ablehnung einer Ausnahme für EnBW sollten sich andere Genehmigungsbehörden ein Beispiel nehmen, erklärte der Verein Naturschutz-Initiative. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks versuche, das Tötungsverbot im Bundesnaturschutzgesetz „zugunsten der Windenergielobby weiter aufzuweichen“. Dies müsse verhindert werden.

Auch unabhängig vom Streit über die Greifvögel stößt die Planung von Windrädern in der Region bei Teilen der Bevölkerung und der Kommunalpolitik auf Kritik. Sie befürchten negative Folgen durch Schall, Schattenwurf und durch eine Änderung des Landschaftsbilds.