Winter im Kreis Esslingen Füttern verboten: „Wildtiere brauchen keine menschliche Hilfe“

Rehe fressen sich im Herbst ihren Winterspeck an und schalten ihren Körper in der kalten Jahreszeit auf Sparflamme. Foto: dpa

Frost und Schnee im Kreis Esslingen: Wildtiere sind bestens angepasst und brauchen keine menschliche Hilfe. Warum gut gemeinte Unterstützung oft schadet.

Anhaltende Minustemperaturen: In den vergangenen Wochen ist der Winter auch im Kreis Esslingen mit all seinen Begleiterscheinungen eingezogen. Während die meisten Menschen sich mit dicker Kleidung und warmen Wohnungen gegen die widrigen Bedingungen wappnen können, sieht es im Tierreich anders aus. Manch Tierliebhaber würde Wildtiere wie Hasen, Rehe oder Waschbären am liebsten mit nach Hause ins Warme nehmen und mit Futter aufpäppeln. Doch die gut gemeinte Hilfe kann oft mehr schaden als nützen.

 

Daniel Ulmer, der Wildtierbeauftragte des Landkreises Esslingen, hat dazu eine klare Haltung: „Die meisten Wildtiere benötigen ganzjährig in der Regel keine menschliche Hilfe“, sagt er. Und: „Unberechtigtes oder unnötiges Aufnehmen von Wildtieren und unqualifizierte Versorgung schaden immer.“ Wildtiere hätten sich im Laufe der Evolution auf die Winterzeit eingestellt, so Ulmer. Einige von ihnen hielten Winterschlaf oder Winterruhe, um die nahrungsarme Zeit zu überstehen.

Wildtiere trotzen dem Winter mit cleveren Anpassungen

Andere Wildtiere könnten im Winter den Stoffwechsel herunterfahren und teils auch die Organe verkleinern, um weniger Energie zu verbrauchen. Wieder andere, etwa Allesfresser, fänden auch im Winter genügend Nahrung. Zudem gebe es Wildtiere, die sich auf den Winter vorbereiten, indem sie sich im Herbst eine Fettschicht anfressen, die gut gegen Kälte isoliert. Und Haarwild, wie etwa Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse oder Hasen, wechsle im Herbst auf ein wärmendes Winterfell.

Auch beim Füttern von Wildtieren ist laut Daniel Ulmer Vorsicht angesagt: „Da das Füttern von Wildtieren großteils verboten ist und von Laien keine artgerechte und zeitlich korrekte Fütterung erfolgen kann, sollte man sich darauf beschränken, im Garten Vögel zu füttern.“ Wildtiere in Feld und Wald zu füttern, sei nicht erlaubt und in der Regel auch nicht erforderlich. „Falsche Futtermittel sind für alle Wildtiere schädlich“, betont Ulmer.

Mancherorts gibt es genehmigte Futterstellen für Wildtiere

Jede Tierart habe ihre individuellen Anforderungen an Futter. Seien diese nicht bekannt, schade man dem Tier – im Zweifelsfall könne es wegen falschen Futters verenden. Deshalb sei das Füttern in den meisten Fällen auch nicht erlaubt. In Bereichen mit länger anhaltenden Schneelagen gebe es mancherorts genehmigte Futterstellen, die von sogenannten jagdausübungsberechtigten Personen – also etwa Jagdpächtern – betrieben werden. Denn diese könnten eine artgerechte Fütterung gewährleisten.

Die meisten Wildtiere dürfen nicht gefüttert werden – Vögel sind eine Ausnahme. Foto: Patrick Pleul/dpa

Vögel hingegen könnten durchaus mit artgerechtem Futter im Garten oder auf dem Balkon versorgt werden. Allerdings sei auch dabei einiges zu beachten. Geeignet seien etwa Meisenknödel ohne Plastiknetz, Haferflocken, Sonnenblumenkerne und Getreidekörner – oder auch Äpfel und Beeren, die nicht abgeerntet wurden. Brot oder sonstige Speisereste hingegen seien ungeeignet. Wichtig sei es, Futterhäuschen regelmäßig zu reinigen, herabfallendes Futter zu entfernen, den Futterplatz sauber zu halten und Vogelfutter abends ins Haus zu holen. Denn: „Durch Futtergaben können auch Schädlinge wie Ratten oder Mäuse angezogen werden“, warnt Ulmer – oder auch Füchse und Waschbären.

Laien sollen bei Fragen zu Wildtieren Experten um Rat fragen

Auch bei Tieren in scheinbaren Notlagen sollten Laien nicht ohne Rücksprache mit Experten tätig werden. „Es ist für ungeübte Laien nur sehr schwer möglich, die Situation artgerecht zu beurteilen und einzuschätzen, ob tatsächlich Hilfe notwendig ist“, sagt Ulmer. Im Zweifelsfall solle man sich lieber an Fachstellen wenden wie etwa Wildtierbeauftragte, Naturschutzbehörden, Stadtjäger oder anerkannte Pflegestellen. Zumal man je nach Tierart bei der Aufnahme von Wildtieren in Konflikt mit dem Bundesnaturschutzgesetz oder dem Jagdrecht kommen könne.

Im Übrigen sei ein Wildtier, das in menschliche Obhut komme, schwerem Stress ausgesetzt und überlebe dies in den meisten Fällen nicht. Ein Eingreifen möge aus menschlicher Sicht zwar manchmal erforderlich scheinen, so der Wildtierbeauftragte Ulmer. Es sei jedoch zu bedenken: „Auch wenn die Natur oft grausam erscheint, gehört die natürliche Selektion durch Krankheiten oder auch durch den Winter dazu.“

Regeln für Umgang mit Wildtieren

Verbot
Der Nabu Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen weist auf seiner Internetseite darauf hin, dass es verboten ist, wild lebende Tiere aus der Natur zu entnehmen. Nur Tiere, die verletzt, hilflos oder krank seien, dürften in Gewahrsam genommen werden, um sie gesund zu pflegen – und müssten dann unverzüglich frei gelassen werden. Jungvögel, die scheinbar verlassen am Boden sitzen, sollten nicht mit nach Hause genommen werden, mahnt der Nabu. In der Regel handele es sich um gesunde Tiere, die außerhalb des Nests von ihren Eltern versorgt würden. Wer ein verletztes oder verlassenes Tier finde, das dem Jagdrecht unterliege – etwa Rehe, Füchse oder Dachse – solle den zuständigen Jagdpächter oder die Jagdbehörde verständigen.

Beratung
Der Nabu Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen weist bei Fragen zum Naturschutz, Wildtieren und anderen Themen auf das Nabu-Naturtelefon hin, das montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr unter der Nummer: 030 / 28 49 84 60 00 erreichbar ist.

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