Der städtische Bauhof ist für einen harten Winter gewappnet.

Leonberg - Kaum fallen drei Flocken Schnee, schon herrscht Chaos auf den Autobahnen rund um Leonberg – so geschehen am Mittwochmorgen. Wie es wohl in der Region aussehen würde, wenn nur ein Zehntel von dem Schnee fallen würde, der in den Alpen runtergegangen ist?

 

Während es auf den Autobahnen zu Staus gekommen ist, hat der vom städtischen Bauhof organisierte Streu- und Räumdienst gut funktioniert. Bereits von 4 Uhr an waren zwei Straßenbeobachter im Einsatz. Als dann der Schneefall einsetzte, wurden acht Fahrzeuge mit je einem Fahrer aus den Hallen des Bauhofs „In der Au“ ins gesamte Stadtgebiet losgeschickt. Zur Verfügung stehen aus dem eigenen Bestand zwei große Fahrzeuge, drei sogenannte Gerätewagen und ein kleinerer Traktor.

„Zum Einsatz gekommen sind auch zwei große Fahrzeuge von Fremdfirmen, die wir nach Bedarf anfordern“, sagt Tom Kleinfeld, der Sprecher der Stadt. Die Mitarbeiter hätten die aktuelle Wetterlage immer im Blick, um schnell auf die Situation reagieren zu können. Auch die Streckenkontrolle sei mehrmals unterwegs.

Unterschiedliche Zuständigkeiten

Beim Räumen und Streuen sind unterschiedliche Dienststellen für verschiedene Bereiche verantwortlich. Dabei haben die Schnellstraßen oberste Priorität. Um die Autobahnen kümmern sich die Autobahnmeistereien. Die sechs im Regierungsbezirk Stuttgart haben 16 000 Tonnen Salz in zwölf Hallen und zehn Silos gelagert. Damit sorgen 180 Mitarbeiter rund um die Uhr für die Verkehrssicherheit auf 420 Kilometern Autobahn. Der Landkreis befreit Bundes-, Landes- und Kreisstraßen von Schnee und Eis. Die beiden Straßenmeistereien des Kreises räumen pro Einsatz auf rund 560 Kilometern die Fahrbahnen von Schnee und Eis. Dafür sind die Mitarbeiter von 3 Uhr morgens bis 22 Uhr abends in drei Schichten im Einsatz.

Innerorts liegt die Verantwortung für freie Straßen bei den Städten und Gemeinden. Leonberg hat beizeiten vorgesorgt. „Insgesamt 224 Tonnen Salz lagern im Baubetriebshof, sowie jeweils 56 Tonnen Salz in je zwei Silos in Höfingen und Warmbronn“, sagt der Pressesprecher der Stadt.

Vorsicht bei der Wahl des Streumittels

Gesetzlich geregelt ist, dass für Grundstücke der Kommunen, die nicht überwiegend Wohnzwecken dienen, die Gemeinde verpflichtet ist, innerhalb des geschlossenen Ortes – einschließlich der Ortsdurchfahrten –, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- oder Eisglätte zu streuen. Die Anwohner, ob nun Hausbesitzer oder Mieter, haben die Pflicht, unter anderem die Gehwege bei Schnee zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Doch hier gilt es, darauf zu achten, was als Streumittel verwendet wird, denn in den meisten Kommunen ist die Verwendung von Streusalz verboten und wird mit einem Bußgeld belegt.

Salzhaltige Taumittel sind nämlich schädlich für Boden, Pflanzen und Gewässer, warnt der BUND. Die Schäden an Bäumen und Sträuchern zeigten sich vor allem in den Sommermonaten. Zudem gingen auch Korrosionsschäden an Fahrzeugen, Brücken und Oberflächen von Gebäuden oder Baudenkmälern häufig auf das Konto von Streusalz. Bei Schneefall reiche es meist aus, Gehwege gründlich und frühzeitig mit Schippen und Besen zu räumen. Bei Eis und erhöhter Glättegefahr bieten sich auch Sand, Kies oder Sägespäne als Streumittel an.