19.12.2017 - 10:40 Uhr
Auch das regelt auch jede Kommune selbst. In der Regel müssen die Gehwege werktags am Morgen bis spätestens 7 Uhr geräumt sein - auf 1,50 Meter Breite. Der Zeitungsbote etwa, der meist früher unterwegs ist, könne auf keine geräumten Wege bauen und habe eine besondere Pflicht zur Vorsicht, hieß es bei Haus&Grund. Die Räumpflicht endet meist gegen 21 Uhr.