Zehntausende Festmeter Käferholz liegen in den Wäldern im Kreis Waldshut. Gerne würde der Forst sie über die Sauschwänzlebahn schnell abtransportieren. Doch das Regierungspräsidium sagt nein: Man könne stattdessen ja spritzen.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Blumberg - Für den Abtransport von sogenanntem Käferholz gibt es keine Ausnahme vom Winterfahrverbot auf der Sauschwänzlebahn. Das hat das Regierungspräsidium in Freiburg deutlich gemacht. Der Schutz seltener Mopsfledermäuse, die in den Tunneln der Museumsbahn überwintern, gehe vor, erklärte die Behörde und wies einen Antrag der Bahnbetriebe Blumberg zurück.