Ein im Netz vielfach geteilter Beitrag löst bei Eltern in und um Plüderhausen große Besorgnis aus. Doch die Polizei hat „erhebliche Zweifel“ an der Schilderung einer Zeugin.

Rems-Murr: Sascha Schmierer (sas)

Eine auf Social-Media-Kanälen vielfach geteilte Meldung über eine angebliche Kindesentführung hat in und um Plüderhausen in den vergangenen Tagen viele Eltern in Aufregung versetzt. Berichtet wurde, dass eine Frau und zwei Männer versucht hätten, am Spielplatz am Marktplatz ein Kind mitzunehmen.

 

„Eine Mutter konnte in letzter Minute eingreifen, als eines der Kinder am Arm weggezogen wurde. Zum Glück ist nichts passiert – aber es war sehr knapp“, heißt es in dem mit einem kurzen Video bestückten und über Whatsapp vor allem in Eltern-Gruppen weitergeleiteten Hinweis. Auch Plüderhausens Bürgermeister Benjamin Treiber griff den Vorfall auf und bat in einem Instagram-Post „alle Bürger um Aufmerksamkeit und Umsicht im Alltag“. Der Rathauschef betonte, dass es keinen Grund zur Panik gebe.

Die Polizei warnt davor, Meldungen dieser Art unkontrolliert zu teilen und weiterzuleiten. Foto: dpa

Kindesentführung in Plüderhausen – Polizei gibt Entwarnung

Das sieht auch die Polizei so – weil von einer angeblichen Kindesentführung aus Sicht der Ermittler überhaupt keine Rede sein kann. „Es lässt sich klar sagen, dass an der Sache nichts dran ist“, betont die Pressestelle des Polizeipräsidiums in Aalen. Die angeblich eingreifende Mutter gebe es nicht, an den Schilderungen einer Zeugin hätten sich „erhebliche Zweifel“ ergeben.

Deshalb warnt jetzt die Polizei vor unkontrollierbaren Vervielfältigungen im Netz – schon wegen der Persönlichkeitsrechte der virtuell an den Pranger gestellten Personen. „Mittlerweile verbreitet sich eine dementsprechende Meldung samt Fotos von drei Personen viral im Internet und den sozialen Medien und sorgt dadurch statt für Beruhigung für zusätzliche Verunsicherung“, heißt es in der Mitteilung der Polizei.

Betroffenen Eltern beziehungsweise Schulen würden Beratungsgespräche angeboten, wie mit entsprechenden Verdachtsfällen umgegangen werden kann.