Wirrwarr in Asperg Auto steht jahrelang am Bahnhof – der Halter sitzt im Knast

Dieser Wagen steht seit dem Jahr 2021 am Asperger Bahnhof und gibt seitdem Rätsel auf. Foto: Werner Kuhnle

Ein abgestellter Wagen am Bahnhof von Asperg (Kreis Ludwigsburg) gab jahrelang Rätsel auf. Jetzt steht fest: Der Halter ist in Griechenland verhaftet worden.

Ludwigsburg: Oliver von Schaewen (ole)

Mehr als drei Jahre lang fragten sich Passanten, welche Geschichte wohl hinter einem abgestellten Wagen am Asperger Bahnhof steckt. Und warum die Behörden die offensichtlich völlig verwahrloste Blechkiste nicht entfernen ließen. Die Recherche ergibt: Mehrere Stellen befassten sich damit – aus verschiedenen Gründen kamen sie nicht weiter.

 

Der Halter, hinter dem in Folge des abgestellten Autos auch die Polizei im Kreis Ludwigsburg her war, galt als „unbekannt verzogen“. Lange Zeit blieb das Rätsel seines Aufenthalts ungelöst – auch für die Stellen, die einen Abschleppdienst in Bewegung hätten setzen können. Jetzt steht fest: Der Wagen steht am Asperger Bahnhof, weil der Halter im Gefängnis sitzt. Nachdem der Mann nämlich mit dem Flugzeug in Griechenland gelandet war, schnappten die Handschellen zu.

Aspergs Bürgermeister Christian Eiberger will notfalls den Wagen abschleppen lassen. Foto: Werner Kuhnle

Aber zurück zum Beginn der Geschichte. Im suspekten Auto mit dem griechischen Nummernschild wirkten Koffer und Unrat nicht gerade vertrauenserweckend. Wenig Respekt zeigten Zeitgenossen, als sie zwischenzeitlich die Reifen des Autos zerstachen. Die Zulassung endete bereits 2022. Normalerweise müsste der Wagen also längst abgeschleppt worden sein, damit der Parkplatz nicht dauernd belegt ist.

Das Ordnungsamt erklärte sich zunächst für nicht zuständig

Das Asperger Ordnungsamt erklärte sich aber schlichtweg für ein mutmaßlich entsorgtes Automobil für nicht zuständig: Das Amt gab Ende September des besagten Jahres 2022 den Ball weiter an das Landratsamt Ludwigsburg, dessen kreiseigenes Abfallunternehmen AVL sich um den Wagen kümmern sollte.

Gesetzlich gesehen hätte es jetzt eigentlich ganz schnell gehen können, denn binnen eines Monats wäre ein solcher Missstand zu beseitigen gewesen. Doch es kam anders: Denn das Landratsamt erkannte einen Straftatbestand. Mit den Betriebsstoffen im Fahrzeug ist schließlich nicht zu spaßen – weshalb ein Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart zur Anzeige gebracht wurde.

Alle Behörden wussten bis zu diesem Zeitpunkt nicht, dass der Halter des Fahrzeugs mit griechischem Kennzeichen in seinem Herkunftsland inhaftiert war. Die Staatsanwaltschaft kam ihrer Pflicht nach und ließ ermitteln. Das Polizeipräsidium Ludwigsburg verhörte sogar die Angehörigen. Am Ende wurde das Verfahren eingestellt. Warum?

Das Auto sei noch kein Abfall gewesen, als der Halter Anfang 2021 seine Reise begann, argumentiert die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Der Beschuldigte sei dann im Ausland inhaftiert worden. „Es war ihm unmöglich geworden, sich um den Verbleib des Fahrzeugs zu kümmern.“ Damit könne man ihm ein vorsätzliches Verhalten nicht nachweisen.

Laut Landratsamt ist nicht klar, ob der Wagen als Abfall zu gelten hat

Der Ball lag also seitdem wieder beim Landratsamt Ludwigsburg, das für eine Ordnungswidrigkeit zuständig wäre. Das Problem besteht aber offenbar darin, dass das Landratsamt nicht gegen den Inhaftierten als „direkt Verantwortlichen“ tätig werden könne, teilt eine Sprecherin des Landratsamtes mit. Dies sei aber ein wesentliches Prinzip des Rechtsstaates.

Jetzt geht es um die Frage, ob der Wagen überhaupt als Abfall gilt, wenn der Halter ihn dorthin gestellt hat, um zu verreisen. Die Sprecherin des Landratsamtes spricht von der „Abfalleigenschaft“, die nicht geklärt sei. Jetzt wollen sich aber wohl die Angehörigen des Halters darum kümmern, dass der Wagen entfernt werde.

Das Auto muss auf jeden Fall weg – notfalls durch die Kommune

Auf ein gütliches Miteinander setzt auch der Asperger Bürgermeister Christian Eiberger. Seine Kommune müsste verkehrsrechtlich tätig werden, sollte das Auto keine Abfalleigenschaft aufweisen. „In letzter Konsequenz kann dies das Abschleppen des Fahrzeugs bedeuten.“ Sollte die Anfrage an die Familie nicht klappen, werde man tätig.

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