Wirtschaft drängt Politik Zutritt im Betrieb nur mit 3-G-Nachweis?

In Deutschland gibt es bislang keine rechtliche Grundlage für eine bundesweite 3-G-Regel am Arbeitsplatz. Foto: Simon Granville

Die Wirtschaftsverbände machen Druck: Nur wer von Corona genesen, geimpft oder frisch getestet ist, soll Zugang zum Unternehmen haben. Allerdings müsste dafür eine zentrale Voraussetzung geschaffen werden.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - Angesichts steigender Infektionszahlen nimmt in der Wirtschaft die Diskussion über eine generelle 3-G-Regelung an Fahrt auf. Sie würde bedeuten, dass nur noch Genesene, Geimpfte und Getestete Zugang zum Arbeitsplatz haben, wenn sie nicht im Homeoffice tätig sind. Ein Überblick.

 

Gibt es Vorreiter einer 3-G-Regelung? Mitte Oktober hat Italien vorgelegt: Wer dort – in welchem Beruf auch immer – seine Arbeitsstätte betreten will, muss einen Grünen Pass vorlegen. Anfang November hat Österreich mit einer 3-G-Regel am Arbeitsplatz nachgezogen. Auch dort müssen Beschäftigte – wo physischer Kontakt mit anderen im Betrieb nicht auszuschließen ist – nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Sonst drohen Verwaltungsstrafen von 500 Euro für Arbeitnehmer und 3600 Euro für Arbeitgeber. Seit zwei Monaten müssen rund 1,8 Millionen Beschäftigte in Frankreich in Bereichen mit viel Publikumsverkehr 3 G nachweisen: etwa in Kinos und Konzertsälen, Bibliotheken, Museen, Zoos, Freizeitparks und in Einkaufszentren – zudem Zugbegleiter im Fernverkehr der Bahn.

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Ist 3 G am Arbeitsplatz realistisch? In Deutschland gibt es bislang keine rechtliche Grundlage für eine bundesweite 3-G-Regel am Arbeitsplatz – lediglich Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen haben regelmäßige Testpflichten. Auf ein einheitliches Vorgehen für Betriebe mit Publikumsverkehr und Beschäftigte mit direktem Kundenkontakt konnten sich Bund und Länder nicht verständigen, eine Initiative Baden-Württembergs erhielt keine Mehrheit.

Warum machen die Arbeitgeber Druck? Siegfried Russwurm, Präsident des Bundesverbands der Industrie (BDI), verlangt von Bund und Ländern rasch eine „klare bundesgesetzliche Grundlage, damit die Unternehmen Schutzmaßnahmen auf 3-G-Basis nachvollziehbar und planvoll für ihre Mitarbeitenden anwenden können“. Auch die Unternehmer Baden-Württemberg (UBW) pochen darauf: „Angesichts weiter steigender Infektionszahlen und einer drohenden Überlastung der Intensivstationen kann eine 3-G-Regelung am Arbeitsplatz grundsätzlich geeignet sein, zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beizutragen“, sagt ein Sprecher. Dies könne es den Unternehmen erleichtern, betriebliche Abläufe zu organisieren oder Hygienekonzepte ohne zu viele belastende Vorgaben umzusetzen.

Welchen Einfluss hat die Testpflicht in den Betrieben? Laut der Sars-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung des Bundes müssen die Arbeitgeber den Angestellten – „soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten“ – zweimal pro Woche ein kostenloses Angebot mit Antigen-Schnelltests machen. In Baden-Württemberg gibt es laut der Coronaverordnung eine Testpflicht für nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte und Selbstständige mit Kontakt zu externen Personen – also zu Kunden, Lieferanten oder externen Mitarbeitern. Es gilt für die Basis-, erst recht aber für die neue Warnstufe. Die Dokumentation ist vier Wochen aufzubewahren und auf Verlangen den Behörden vorzuzeigen.

Wie wichtig ist die Impfstatusabfrage? Eine Kontrolle, ob die verpflichtenden Testangebote von den Beschäftigten wahrgenommen werden, findet nicht statt. Denn der Arbeitgeber hat kein Recht, deren Impf- oder Genesenenstatus zu erfragen. Er hat auch nicht die Pflicht, deren Durchführungen zu kontrollieren oder zu dokumentieren.

Das Fehlen des Auskunftsrechts ist seit Monaten ein Ärgernis auch für den baden-württembergischen Handwerkstag: „Da werden Mitarbeiter verpflichtet, sich regelmäßig zu testen, aber kontrollieren darf das nur das Gesundheitsamt – zugleich soll der Handwerksunternehmer dafür sorgen, dass sein Team und seine Kunden immer umfassend geschützt sind“, so Hauptgeschäftsführer Peter Haas. Dies sei „wirklichkeitsfremd“.

Auch der UBW-Sprecher hält eine „sichere datenschutzrechtliche Grundlage“ für ein Fragerecht zum Impfstatus und eine Auskunftspflicht der Beschäftigten sowie für eine praktikable Verarbeitung der Informationen für dringend erforderlich. „Angesichts der bisherigen Position von Politik und Datenschützern haben wir allerdings Zweifel, ob es dazu kommen wird“, fügt er an.

Zu klären wäre für die UBW auch, wer dann die Kosten tragen muss. Wenn die Politik dabei vor allem den Gesundheitsschutz der Bevölkerung im Blick hätte, „dürfte es nicht sein, dass die Kosten einseitig auf die Betriebe und Beschäftigten abgewälzt werden“. Das gelte umso mehr, falls über Lösungen wie in Österreich nachgedacht werde, wo nach einer Übergangsfrist nur noch PCR-Tests anerkannt werden. „Es wäre jedenfalls undenkbar, dass etwa ein Friseurbetrieb oder eine Friseurin zweimal pro Woche jeweils rund 100 Euro für einen PCR-Test bezahlen müssen.“ Somit müsste der Staat auch wieder entsprechende kostenlose Testangebote zur Verfügung stellen, mahnt der Verband.

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