Stuttgart - Kurz vor dem Ablauf der Rückmeldefrist für die Hilfsempfänger schlägt die Corona-Soforthilfe erneut hohe Wellen im Land. Im Austausch mit dem Wirtschaftsministerium hat sich die Industrie- und Handelskammer (IHK) diese Woche dafür eingesetzt, dass kein Unternehmen in Baden-Württemberg vor Januar 2024 zurückzahlen muss. Denkbar wäre es aus Sicht der Wirtschaft auch, finanziell besonders hart getroffene Betriebe von der Rückzahlung auszunehmen – nicht zu verwechseln mit den Härtefallhilfen von Bund und Ländern.
„Viele Betriebe sind aufgrund der Einschränkungen ihres Geschäfts durch die Coronaverordnungen nicht in der Lage, die Gelder jetzt zurückzuzahlen“, sagte Johannes Schmalzl, Hauptgeschäftsführer der IHK Region Stuttgart, unserer Zeitung. „Wir fordern deshalb von der Landesregierung, dass Rückzahlungen nur mit Augenmaß und Blick auf die wirtschaftlich angespannte Lage eingefordert werden.“ Kein Betrieb dürfe dadurch erst recht in Schieflage geraten. „Die Unternehmen im Land sollten die Hilfen so spät wie möglich, aber nicht vor 2024 zurückzahlen müssen“, fordert er. Viele seien am Ende ihrer Möglichkeiten, hätten ihr Eigenkapital und manche auch ihre Altersvorsorge aufgebraucht.
„Betrieben und Selbstständigen die Pistole auf die Brust gesetzt“
Die Landtags-SPD sieht sehr wohl Spielräume für das Rückmeldeverfahren. Andere Länder wie Nordrhein-Westfalen ermöglichten den Betrieben zum Beispiel eine flexible Festlegung des Berechnungszeitraums im Frühjahr 2020 – also schon ab Beginn des Lockdowns statt ab Antragstellung. Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) hingegen setze Selbstständigen und Betrieben die „Pistole auf die Brust“, kritisiert die SPD.
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Das angegriffene Ministerium verteidigt sich: „Für Baden-Württemberg sind die mit der Rechtslage gesetzten Grenzen und zu beachtenden Vorgaben eindeutig“, sagt eine Sprecherin. Mit anderen Worten: Es gibt keine Änderungen. Allerdings hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) nun eine Fristverlängerung zur Schlussabrechnung der Länder bis Ende 2022 fest zugesagt – auch auf Druck aus Stuttgart. „So sollte grundsätzlich die Möglichkeit gegeben sein, den ursprünglich ab März 2022 vorgesehenen Versand der Rückforderungsbescheide weiter nach hinten zu schieben“, sagt die Sprecherin. Damit sollte es gelingen, dass die Rückmeldung „möglichst keine untragbare Belastung für die Liquidität der Betriebe“ darstelle. Man sollte „nicht zuletzt bei Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen alle Spielräume ausnutzen, damit sich Rückforderungsverfahren so wenig belastend wie möglich auf die Unternehmen auswirken“.
Bund der Selbstständigen fordert „nachhaltige Lösungen“
Der Bund der Selbstständigen Baden-Württemberg, der rund 10 000 Mitglieder vertritt, ist nicht zufrieden. „Von der ursprünglich unbürokratischen, schnellen und einfachen Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen ist leider nicht mehr viel übrig geblieben“, rügen die Präsidenten Bettina Schmauder und Jan Dietz in einem geharnischten Brief an die Ministerin. Das Rückforderungsmoratorium sei ein „wichtiges Signal“, verschiebe aber lediglich die Situation. „Wir brauchen nachhaltige Lösungen.“ Sie nehmen Hoffmeister-Kraut in die Pflicht: „Mit Ihrem Einfluss im Bundestag und Bundesrat ist es möglich, das unsägliche Hin- und Herschieben der Verantwortung zwischen Bund und Land zu beenden.“
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Nur noch bis Sonntag können die Soforthilfeempfänger ihre Angaben über die Internetseite der L-Bank eingeben oder ändern. Dann wird das Online-Formular abgeschaltet, und die Daten gehen an die Finanzbehörden. Der Bank zufolge hat es bis 13. Januar rund 154 500 Rückmeldungen gegeben, nachdem 238 000 Empfänger angeschrieben worden waren – folglich fehlen noch Angaben von Zigtausenden Betroffenen.
Insgesamt sind 245 000 Firmen aus dem Land im Gesamtvolumen von 2,2 Milliarden Euro unterstützt worden. Bis Ende Dezember gab es rund 21 000 Rückzahlungen in Höhe von 161,5 Millionen Euro. Infolge des Rückmeldeverfahrens bei der L-Bank wurden noch keine Rückforderungen erhoben.
Härtefallhilfen für Ausnahmefälle
Von den sogenannten Härtefallhilfen profitieren wiederum nur Firmen, bei denen die Coronahilfen nicht greifen. Laut dem Wirtschaftsministerium sind bis 12. Januar insgesamt 192 Anträge eingegangen. Davon wurden 52 Anträge mit einem Volumen von insgesamt rund 1,5 Millionen Euro bewilligt. Bundesweit liegen insgesamt 925 Anträge vor – 226 Bewilligungen wurden erteilt.
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Mit Härtefallhilfen werden Unternehmen und Selbstständige unterstützt, die wegen besonderer Umstände und trotz Existenzbedrohung kein Geld aus Coronaprogrammen erhalten. Das kann eine Erkrankung sein, so dass im relevanten Referenzjahr 2019 keine repräsentativen Umsätze erzielt werden konnten – es kann aber auch die Gründung des Unternehmens nach dem Zeitpunkt sein, der für die Überbrückungshilfe noch zulässig ist. Die Härtefallhilfen seien mit einem hohem Prüfaufwand verbunden, so Hoffmeister-Kraut. Doch seien sie ein „wichtiger Mosaikstein der Unterstützungsmaßnahmen“.