Wo ist denn das „von“ geblieben“, fragt sich mancher, der Petra Olschowski kennt. Die frischgebackene Staatssekretärin im Wissenschaftsministerium hat ihrer offiziellen Mission ihr Adelsprädikat abgelegt.

Stuttgart - So ein Staatssekretär trägt einen klangvollen Titel, der Posten ist auch mit einiger Bedeutung verbunden. Ein Staatssekretär dient seinem Minister, aber er dient vor allem dem Staat. Den repräsentiert er nach Kräften. Mithin ist die Berufung zum Staatssekretär eine ziemliche Ehre. Wem sie zuteil wird, der soll nicht nur politisch, sondern überhaupt besonders korrekt sein.

 

Das hat sich auch die frisch berufene Staatssekretärin im baden-württembergischen Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst auf die Fahnen geschrieben. Als Petra von Olschowski ist sie zumindest in Stuttgart bekannt, zumal die Journalistin unter diesem Namen auch publiziert hat. Das wird jetzt zumindest teilweise anders. „Ich bin jetzt in einer Situation, in der Formalien eine ganz andere Rolle spielen“, sagt die Staatssekretärin und den Formalien will sie unbedingt Genüge tun. Die Frau hat jetzt den Titel Staatssekretärin erlangt, ihr bisher geführtes Adelsprädikat legt sie ab. Ihre Amtsgeschäfte führt sie als Petra Olschowksi.

Schon als Rektorin der Kunstakademie habe sie amtliche Schreiben stets mit Olschowski unterschrieben, ohne „von“. Nicht, dass sie nicht berechtigt sei, das „von“ zu führen, sagt die Kunsthistorikerin und Germanistin. Alle Papiere, für die nicht der Personalausweis die Grundlage ist, liefen in der ganzen Familie auf „von Olschowski“, vom Grundschulzeugnis angefangen bis zum Hochschulabschluss nur im Personalausweis, da steht Olschowski. Das liegt an Österreich.

Rigorose Regelung in Österreich

Die Familie kommt über Polen und Österreich nach Deutschland. Olschowski selbst wird 1965 als österreichische Staatsbürgerin geboren. In Österreich ist aber anders als in Deutschland seit 1919 das Führen von Adelsprädikaten untersagt. In Deutschland wird das „von“ 1918 Bestandteil des Namens, in Österreich ist es verboten. Die Großeltern kamen in den 1950er Jahren nach Deutschland und führten hier den Titel wieder, wozu sie auch berechtigt gewesen seien, erzählt die Staatssekretärin. So wie ihre Eltern und sie selbst. Da sie aber österreichische Pässe hatten, stand das Prädikat nicht in den Pässen. Als Petra von Olschowski als etwa 16-Jährige die deutsche Staatsbürgerschaft annahm, wurde der Name aus den österreichischen Dokumenten übertragen, ohne „von“.

Die Staatssekretärin will jetzt auf Nummer sicher gehen. „Ich nehme jetzt eine offizielle Funktion wahr und repräsentiere den Staat. Ich habe jetzt entschieden, dass ich in der Außendarstellung den Namen verwende, der im Einklang mit meinem Personalausweis steht“. „In diesem Amt führe ich das „von“ nicht“, sagt Olschowski.

Das findet sie den einfacheren Weg, als die Dokumente aufzustöbern, die das Recht zum Führen des Adelsprädikats belegten. Zumal diesen auch in Polen nachgeforscht werden müsste. „Ich hätte jetzt ein Riesentamtam machen können und in den Archiven forschen“, sagt Olschowski. „Aber ehrlich gesagt, habe ich jetzt gerade etwas anderes zu tun“. Auch die Familie habe bisher nie Wert darauf gelegt, die Dokumente zu beschaffen. So wichtig sei ihr der Titel auch wieder nicht, „es gibt überhaupt keinen Grund, sich mit diesem Titel zu beschäftigen“, findet sie. Er sei eine Familientradition, , aber bei mir hängen keine Wappen an der Wand und ich habe keinen Siegelring und Schlösser gibt es auch nicht mehr.“

Gemeinsam mit den zuständigen Stellen und dem Staatsministerium habe sie entschieden auf das Prädikat zu verzichten. Die Ernennungsurkunde lautet auf Petra Olschowski.

Verlorener Titel ist weg

Unabhängig von der speziellen Personalie findet Andreas Deuschle, der Leiter der Einbürgerungsbehörde der Stadt Stuttgart, die Sache mit der Erforschung der Dokumente nicht so einfach. Er kennt sich aus mit dem Namensänderungsrecht und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift. So einfach lasse sich ein einmal verlorener Titel nicht wieder aus dem Hut zaubern, meint er. Sei eine Adelsfamilie einmal unter österreichisches Recht gefallen, sei das Prädikat weg, findet er, unabhängig von nachträglich beschafften Urkunden. Überhaupt tue man gut daran, so zu unterschreiben, wie es im Pass steht, rät der Beamte. „Sonst wäre die Unterschrift nicht der Name“.