Seit heute gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe II, die in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens die 2G-Plus-Regel einführt. Wo Geimpfte und Genesene jetzt einen Test brauchen, lesen Sie hier.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Die Alarmstufe II ergänzt das dreistufige Schutzkonzept der Landesregierung um eine weitere Stufe mit noch schärferen Maßnahmen. Sie gilt seit heute und bringt neben der 2G-Plus-Regel auch wieder Ausgangssperren für ungeimpfte Personen in besonders stark betroffenen Stadt- und Landkreisen mit sich. Wo die 7-Tage-Inzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen über 500 liegt, müssen Ungeimpfte in der Zeit von 21 bis 5 Uhr zuhause bleiben, sofern sie nicht einen triftigen Grund haben, um das Haus zu verlassen. Aber auch Geimpfte und Genesene müssen teilweise mit weiteren Einschränkungen rechnen. So ist in vielen Bereichen jetzt auch für sie ein negativer Test erforderlich. Wo überall 2G-Plus gilt, lesen Sie unten.

 

In diesen Bereichen gilt jetzt 2G-Plus

Weihnachtsmärkte

Sofern Weihnachtsmärkte überhaupt noch stattfinden, gilt dort die 2G-Plus-Regelung. Außerdem sind in der Alarmstufe II maximal 50 % der üblichen Besucherzahlen erlaubt.

Öffentliche Veranstaltungen

Bei Theateraufführungen, Konzerten und anderen Veranstaltungen müssen die geimpften und genesenen Besucher ab sofort ebenfalls einen negativen Testnachweis mitführen.

Diskotheken und Clubs

Auch in Tanzlokalen gilt in der Alarmstufe II die 2G-Plus-Regel.

Prostitutionsstätten

Der Besuch im Bordell ist ebenfalls nur noch mit einem Impf- oder Genesenenzertifikat sowie einem negativen Testergebnis möglich.

Gilt 2G-Plus im Fitnessstudio?

Nein, beim Sport in geschlossenen Räumen gilt nach wie vor die einfache 2G-Regel. Im Freien gilt beim Sport weiterhin 3G mit PCR-Test-Pflicht für Ungeimpfte.

Wie sieht es beim Friseur aus?

Auch beim Friseur gibt es in der Alarmstufe II keine 2G-Plus-Regel. Für Friseurbetriebe und Barbershops wird sogar eine Ausnahme gemacht, denn dort gilt weiterhin die 3G-Regel mit PCR-Test-Pflicht für Ungeimpfte.

Und im Restaurant?

Auch im Restaurant bleibt es in geschlossenen Räumen bei der einfachen 2G-Regel, ohne Testnachweis. Im Freien gilt auch in der Alarmstufe II 3G mit PCR-Test.

Auch kein 2G-Plus im Einzelhandel

Im Einzelhandel gilt in der Alarmstufe II grundsätzlich die 3G-Regel. In Land- und Stadtkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 500 wird auf die einfache 2G-Regel verschärft. Ausgenommen sind in beiden Fällen Geschäfte der Grundversorgung und Abhol- und Lieferangebote.

Welcher Test bei 2G-Plus?

Für die 2G-Plus-Regel brauchen Geimpfte und Genesene entweder einen Schnelltest oder einen PCR-Test. Selbsttests reichen nicht aus.

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