Der Verein Haus und Grund kritisiert, dass es in Leinfelden-Echterdingen, Filderstadt und Ostfildern keine qualifizierten Mietspiegel gibt. Denn das habe Nachteile für Mieter und Vermieter.

Filder - Weil ein qualifizierter Mietspiegel Rechtssicherheit hinsichtlich der erlaubten Höhe einer Miete schafft, regt Haus und Grund Stuttgart für Leinfelden-Echterdingen die Ausarbeitung eines qualifizierten Mietspiegels an – und zwar am besten im Verbund mit den Nachbarkommunen Ostfildern und Filderstadt, die einen vergleichbaren Wohnungsmarkt haben. Solche Kooperationsprojekte werden vom Land gefördert. Allerdings nur noch bis Ende 2021, die Filder-Gemeinden müssen sich beeilen.

 

Die drei Kommunen mit ihren insgesamt mehr als 125 000 Einwohnern verfügen bis dato über keine eigenen Mietspiegel – und damit über kein verlässliches Instrument zur Definition ortsüblicher Miethöhen, die im freien Wohnungsmarkt die Fixpunkte seien für die Festlegung von Wohnungsmieten. So formuliert es der Verein Haus und Grund in einer Pressemitteilung. Hilfsweise sei beispielsweise für Leinfelden-Echterdingen deshalb bisher der Mietspiegel der Stadt Stuttgart herangezogen worden. Ostfildern orientierte sich teils am Esslinger Mietspiegel, teils an jenem der Landeshauptstadt. Eine Praxis, dem das Amtsgerichtes Nürtingen nun aber einen Riegel vorgeschoben hat.

Das Land fördert die Erarbeitung von qualifizierten Mietspiegeln

In Gang gebracht wurden die Überlegungen des Stuttgarter Haus- und Grundbesitzervereins auch durch aktuelle Entwicklungen auf Landesebene: In Umsetzung des Bundesgesetzes zur Mietpreisbremse hat die Landesregierung im Juli dieses Jahres die sogenannte Mietpreisbegrenzungsverordnung in Kraft gesetzt. Demnach darf in Städten und Gemeinden mit einem „angespannten Wohnungsmarkt“ die Miete zu Beginn eines Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen. Und wo die Mietpreisbremse gilt, gilt auch die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen: Statt grundsätzlich höchstens 20 Prozent dürfen im Geltungsbereich der Mietpreisbremse, in den nun Leinfelden-Echterdingen und Filderstadt fallen, Mieten innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent erhöht werden.

Die substanzielle Lücke, die sich damit für Leinfelden-Echterdingen und Filderstadt auftut, und unter nur leicht anderen Prämissen auch für Ostfildern, sei offensichtlich, schreibt der Verein. Den Mietparteien fehle die objektive und rechtssichere Orientierung für die Festlegung von Mieten, womit Konflikte programmiert seien. Denn ein von Kommunen initiierter, qualifizierter Mietspiegel, der laut Gesetz „nach wissenschaftlich anerkannten Methoden“ zu erstellen sei, habe eine doppelte Funktion: Er ermögliche Vermietern marktgerechte und schütze Mieter vor überhöhten Mieten. Eben deshalb fördere das Land die Erarbeitung von qualifizierten Mietspiegeln mit bis zu 40 000 Euro – und zwar dann, wenn sich dafür mindestens zwei Kommunen zusammentun.

Klaus Lang, Vorsitzender von Haus und Grund Stuttgart, begrüßt, „dass in Leinfelden-Echterdingen die Ausarbeitung eines qualifizierten Mietspiegels bereits geprüft wird“ und bietet Unterstützung an. Geschäftsführer Ulrich Wecker nennt es „absolut naheliegend und logisch“, dass die drei Filder-Kommunen bei der Ausarbeitung eines Mietspiegels kooperieren.