Wohnen in Ehningen „Ja“ zum Grün in der Ehninger Ortsmitte
Ein neuer Bebauungsplan soll die historische Ortsmitte erhalten. Die Pläne werden Ende April ausgelegt.
Ein neuer Bebauungsplan soll die historische Ortsmitte erhalten. Die Pläne werden Ende April ausgelegt.
Der Ehninger Gemeinderat will eine historische Idylle in der Ortsmitte bewahren. Die privaten Grünflächen zwischen der Schlossstraße und der Gartenstraße sowie das sogenannte Gängle, die historischen Fußwege, die das Schloss mit der Würmaue im Süden und das Rathaus im Norden sowie die Ortskirche miteinander verbinden, sollen erhalten bleiben.
Vom ursprünglichen Ziel einer Nachverdichtung ist man dort mittlerweile abgekommen. Ein Bebauungsplan soll die städtebaulichen Zielsetzungen formulieren, an die sich die Grundstückseigentümer dabei zu halten haben. Dafür hat der Gemeinderat bereits im Dezember 2020 für das gesamte Gebiet „Ortsmitte 4“ eine Veränderungssperre beschlossen, die 2022 um ein Jahr verlängert wurde. Nun hat der Gemeinderat mit elf zu vier Stimmen dem Entwurf und der anschließenden Auslegung des Kompromissvorschlags zugestimmt.
Die Gemeinderatsfraktion der Grünen hatte den Auslegungsbeschluss noch verhindern, beziehungsweise überarbeiten lassen wollen. Sie hatten einen Antrag gestellt, das Plangebiet noch zu vergrößern. Dieser Antrag wurde jedoch von den Gemeinderäten mit acht Nein- und sieben Ja-Stimmen abgelehnt. Ab dem 27. April sollen die Pläne dann für die Öffentlichkeit im Rathaus sowie auf der Homepage der Stadt einsehbar sein.
Das Gebiet ist gekennzeichnet durch seinen stark durchgrünten Charakter und die Lage innerhalb eines weitgehend bebauten Siedlungsgebietes im unmittelbaren Anschluss an den historischen Ortskern, heißt es in der Vorlage. Auf der Grundlage einer städtebaulichen Untersuchung, die unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten aufzeigte und von einer vollständigen Überbauung bis zur vollständigen Freihaltung der bestehenden privaten Grünfläche reichte, wurde dem Erhalt der bestehenden, als privater Garten genutzten Grünfläche gegenüber einer baulichen Nachverdichtung Vorrang eingeräumt. Für die überwiegend bebauten Bereiche östlich der Schulstraße, nördlich der Schlossstraße, westlich der Gartenstraße und südlich des Rathauses, gilt weiterhin der Bebauungsplan „Ortsmitte 4“ .