Der Mieterverein sowie Haus & Grund Stuttgart befürchten wegen der Neuregelung bei Anmeldungen des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt mehr Bürokratie.

Stuttgart - Mieter sollen in Zukunft für die Anmeldung ihres Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt wieder eine Bescheinigung ihres Vermieters vorlegen müssen. Dies sieht das geplante „Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens“ vor. Beim Stuttgarter Mieterverein wie auch beim Verein Haus & Grund stößt die Auflage auf Kritik. Beide befürchten einen Zuwachs an Bürokratie und erinnern daran, dass die sogenannte Vermieterzustimmung vor zehn Jahren gerade zum Bürokratieabbau abgeschafft worden ist. Jetzt soll sie erneut eingeführt werden, weil die Bundesregierung damit Scheinanmeldungen unter fremden Adressen einen Riegel vorschieben will.Für die Geschäftsführerin des Mietervereins, Angelika Brautmeier, ist dieses Argument nur ein Vorwand. „Von Scheinanmeldungen hat man allenfalls mal was gehört, wenn Kinder bei der Tagesmutter gemeldet wurden, um in eine bessere Schule gehen zu können, sonst nicht“, sagt sie. Dass der Vermieter in Zukunft wieder den Ein- und Auszug eines Mieters bestätigen muss, findet sie „so überflüssig wie einen Kropf“ und auch datenschutzrechtlich bedenklich.

 

Schonfrist bis 2014?

Auch dem Verein Haus & Grund sind in Stuttgart keine Probleme mit Scheinanmeldungen unter Adressen Dritter, die laut Agenturmeldungen zu Polizeidurchsuchungen von Wohnungen unbescholtener Bürger geführt haben sollen, bekannt. „Ich bezweifle, ob der Bürokratieaufwand den wohl erhofften Nutzen für die Meldeämter und die Statistiker aufwiegt“, sagt Geschäftsführer Ulrich Wecker. Gleichwohl werde das Thema im Verein zwiespältig gesehen. „Viele ältere Mitglieder denken auch, mit der Meldebescheinigung habe alles seine Ordnung, dann wisse der Vermieter Bescheid, wer tatsächlich in der Wohnung wohnt, andere aber wollen mit der Meldebürokratie nichts zu tun haben.“ Beim Amt für öffentliche Ordnung verweist man darauf, dass der Gesetzentwurf erst noch durch den Bundesrat muss. Bis 2006, erinnert sich die Leiterin der Bürgerbüros, Beate Wiesner, habe es Formulare mit einem Durchschreibesatz für die Vermieterunterschrift gegeben. Zudem galt eine Meldepflicht des Vermieters. Sprich: Wenn der Mieter nicht um eine Unterschrift bat, musste der Vermieter dem Amt direkt Meldung über den Mieterwechsel erstatten. Im aktuellen Gesetzentwurf ist unter Paragraf 19 nur noch von einer Mitwirkungspflicht des Vermieters die Rede. „Hierzu hat der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person den Einzug oder Auszug schriftlich oder elektronisch zu bestätigen“, heißt es da.

Scheinanmeldungen sind auch Beate Wiesner nicht bekannt, Mehrfachanmeldungen auf eine Wohnung und Nichtmeldungen von Zu- oder Wegzug machen dagegen schon Probleme. Diesen hofft man künftig durch Rückfragen beim Vermieter beizukommen. Noch aber kann die Behörde auf die Vermieter nicht bauen. „Das Gesetz soll erst zwei Jahre nach Verabschiedung in Kraft treten, also 2014/2015.“