Erst vor kurzem hat Weil der Stadt einen eigenen Mietspiegel eingeführt. Nun werden auch die Preise für Sozialwohnungen angepasst.

Weil der Stadt - Die Wohnungssuche ist für die meisten Mieterinnen und Mieter kein Spaß – besonders dann nicht, wenn das Geld ohnehin schon knapp ist. Die Frage, wie allen Bürgerinnen und Bürgern der geeignete Wohnraum für die passende Größe und besonders für den passenden Preis geboten werden kann, ist eine der großen, ungeklärten unserer Gesellschaft. Für Haushalte mit geringem Einkommen gibt es immerhin die Möglichkeit des Wohnberechtigungsscheins. Dieser kann dann – buchstäblich – die Tür zu einer öffentlich geförderten Wohnung öffnen.

 

Neue Berechnung mit neuem Mietenspiegel

Damit die Mieten entsprechend des Sinnes einer sozialen Wohnraumförderung auch angemessen bleiben, gibt es in den Kommunen Baden-Württembergs seit vielen Jahren eine Mietobergrenze, die mindestens zehn Prozent unter den ortsüblichen Mieten liegen muss. In Weil der Stadt orientierte sich dieser Wert lange am Mietspiegel Leonbergs, einen eigenen Mietspiegel gab es nicht. Bis vor wenigen Monaten: Seit dem 1. Juli gilt für die Keplerstadt ein neuer, qualifizierter Mietspiegel.

Anhand dieser Zahlen hat die Stadtverwaltung nun auch die im Verwaltungsdeutsch mächtig betitelte „Satzung über die Höhe der zulässigen Miete für geförderten Wohnraum“ angepasst und die Änderung den Stadträten in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats vorgelegt. „Durch einen eigenen Mietspiegel wird das bisherige Prozedere abgelöst“, erklärt der Erste Beigeordnete Jürgen Katz die Neuerung.

15 Prozent statt zehn Prozent Abschlag

Anstatt des vorher geltenden Abschlags von zehn Prozent schlug die Verwaltung allerdings einen noch größeren Wert vor. 15 Prozent solle die Höchstmiete für Sozialwohnungen ab sofort unter den ortsüblichen Mieten liegen, heißt es in der Vorlage. Warum man sich im Rathaus für diese Zahl entschieden hatte, rechnete Katz den Stadträten gleich vor: Zöge man vom neuen Weiler Mietspiegel nur die bisher gängigen zehn Prozent ab, läge dieser Wert häufig über der nach alter Satzung gültigen Maximalmiete für Sozialwohnungen.

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Bei einer Wohnung mit rund 50 Quadratmetern beispielsweise lag die zulässige Miete bisher bei maximal 7,89 Euro pro Quadratmeter. Mit dem Weiler Mietspiegel und einem Abschlag von zehn Prozent hätte sich dieser Maximalwert auf 8,30 Euro erhöht. Bei einem Abschlag von 15 Prozent zahlen Mieter für Sozialwohnungen dieser Größe in Zukunft höchstens noch 7,48 Euro pro Quadratmeter. Nur bei Wohnungen mit 30 Quadratmetern liegt der neue Wert minimal über dem alten – je kleiner die Wohnung, desto höher eben oft die Mietpreise.

Entscheidung aus Mietersicht

Angesichts dieser Rechnung brachte Stadtrat Hans Dieter Scheerer (FDP) einen Gegenantrag ein: Er forderte in der Sitzung des Gemeinderats ein Beibehalten des Abschlags von zehn Prozent. „Natürlich kann es nicht sein, dass ich vom Steuerzahler Geld bekomme und dann einen Reibach mache“, begründete er seinen Antrag. „Aber es muss sich auch lohnen für die Vermieter. Und ich spreche nicht von den großen Heuschrecken.“

Jürgen Katz betonte: „Wir hatten die Brille der Mieter auf.“ Die Verwaltung habe nicht das Gefühl, dass die Erhöhung des Abschlages auf 15 Prozent viel bei der Lukrativität der Immobilien ausmache. „Und wir müssen auch zugeben, dass die Wohnungen nicht immer die am besten ausgestatteten sind.“

Mietpreise müssen bis August 2023 angepasst werden

Um die Attraktivität der Immobilien machte sich auch der SPD-Stadtrat Felix Mayer keine Sorgen: „Ich glaube, die gehen weg wie warme Semmeln, egal was wir heute beschließen.“ Der Änderungsantrag von Stadtrat Scheerer wurde schließlich mit großer Mehrheit abgelehnt. Die neue Satzung beschloss der Gemeinderat mit einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen.

Vermieter aus Weil der Stadt haben nun bis zum 1. August 2023 Zeit, um die Mietpreise anzupassen, falls diese über der neu beschlossenen Maximalhöhe liegen.