Wohnen in Wimsheim Besonderes Wohnprojekt: Mikrohäuser für 360 000 Euro

Klein und fein: Die geplanten Mikrohäuser sollen im Wimsheimer Baugebiet Frischegrund entstehen. Foto: Schwörer Flying Spaces

Drei Minihäuser auf eigenem Grund: Der Initiator Sascha Weisel erklärt, warum seine kleinen Häuser keine Tiny Houses sind – und für wen sie interessant sein könnten.

In Wimsheim könnten bald drei neue Wohnhäuser entstehen. Das ist im Neubaugebiet Frischegrund an sich nichts Besonderes. Dort werden seit Jahren Wohnhäuser unterschiedlicher Größe errichtet. Doch die jetzt im Gemeinderat vorgestellten Gebäude haben ein anderes Format: Es handelt sich um Mikrohäuser, wie sie der Projektträger Sascha Weisel nennt.

 

Landläufig sind die kleinen Behausungen als Tiny Houses bekannt, doch diesen Begriff möchte Weisel, der selbst in einem solchen Minihaus in Karlsbad wohnt, nicht verwendet wissen. „Das klingt so nach Wagenburg und Lagerfeuer, und das ist es bei uns auf keinen Fall“, sagt er. In einer Visualisierung zeigt er drei schmucke kleine, lang gestreckte Flachdach-Gebäude.

Dem Wimsheimer Gemeinderat hat dieses in der Kommune und womöglich auch im ganzen Enzkreis bisher einmalige Konzept, neuen Wohnraum zu schaffen, gefallen. „Ich bin auf die Gemeinde zugegangen und Mario Weisbrich war so innovativ, mitzumachen“, lobt Sascha Weisel den Wimsheimer Bürgermeister auf die Frage, weshalb die kleine Mikrohaus-Gruppe nun in der kleinen Gemeinde Wimsheim landet.

Die Mikrohäuser werden komplett mit Inneneinbauten geliefert

Der Gemeinderat war jetzt ebenfalls einstimmig dafür, dieses Projekt weiterzuverfolgen. Die Gemeinde will dafür ein 583 Quadratmeter großes Baugrundstück an die späteren Eigentümer der Minihäuser verkaufen. Für jedes Haus sind etwa 170 Quadratmeter Fläche vorgesehen, zusätzlich gibt es noch gemeinschaftlich genutzte Flächen für Carport, Rad- und Mülleimerabstellplätze.

Wimsheims Bürgermeister Mario Weisbrich hat sich von der Projektidee Mikrohaus überzeugen lassen. Foto: Simon Granville

Der Projektleiter Sascha Weisel schlägt vor, dass interessierte Käufer einen Bauträgervertrag mit der Firma Schwörerhaus abschließen. Diese liefert die Mikrohäuser quasi fix und fertig samt Inneneinbauten auf den Bauplatz an der Reuchlinstraße in Wimsheim. Sascha Weisel koordiniert nach eigenen Worten das Drumherum – etwa die Erschließung der Grundstücke, die Geh- und Wegerechte und die Grundbucheintragungen. Auch einen ungefähren Preis für dieses Gesamtpaket Haus plus Grundstück plus die weiteren Dienstleistungen nennt Weisel: Rund 360 000 Euro pro Gebäude könnten fällig werden.

Das ist zwar günstiger als ein herkömmliches Einfamilienhaus, aber ein Schnäppchen ist es nicht. Weisel betont, dass die Häuser dieselbe Qualität wie normale Fertighäuser hätten, auch was die Bauvorschriften betrifft. Singles oder Paare ohne Kinder, aber auch Senioren, denen ihr Zuhause zu groß geworden ist, und die nun auf weniger Platz, aber weiter im eigenen Haus leben wollen – so umreißt der Projektträger mögliche Zielgruppen für dieses Angebot.

14,50 Meter lang und 3,30 Meter sind die Außenmaße

Das Interesse an solchen Wohnformen sei riesengroß, so seine Erfahrung. Doch häufig stünden die kleinen Häuser auf gepachteten Flächen, was für die Bewohner ein Risiko sei. „Da kann es passieren, dass sie mit 70 Jahren mit dem Haus unterm Arm dastehen und wegmüssen.“ Deswegen sollen die Wimsheimer Mikrohäuser auf eigenem Grund und Boden stehen.

Die 14,50 Meter langen und 3,30 Meter breiten Gebäude haben eine Terrasse sowie einen kleinen nach Südwesten hin ausgerichteten Garten am Rande des Wimsheimer Frischegrunds. Weil aber der bestehende Bebauungsplan nur eine Gebäudelänge von 13 Metern für Einzelhäuser zulässt und das Baufenster überschritten wird, braucht es eine Befreiung von den geltenden Vorschriften. Diese bietet nun der neue „Bauturbo“ zum Schaffen von Wohnraum nach dem Baugesetzbuch. Dieser erlaubt es der Gemeinde, in einem vorgegebenen Rahmen selbst zu entscheiden, ob und wie sie vom Bebauungsplan abweichen will.

Wie die Gemeinde sich absichert, dass nicht anders gebaut wird

Zwar könnten solche Abweichungen auch Auswirkungen auf die Rechte Dritter haben und zum Präzedenzfall werden, doch eine Gleichbehandlung weiterer Bauherren wäre nur bei einem vergleichbaren Bauvorhaben möglich, lautet die Einschätzung des Landratsamts und der Gemeindeverwaltung. Das bedeutet, die Befreiungen wären auch künftig nur auf Bauten anwendbar, die einem solchen Mikrohauskonzept entsprechen.

Der Verkauf der Grundstücksanteile direkt an die jeweiligen Käufer der Häuser soll laut Gemeindeverwaltung sicherstellen, dass die spätere Realisierung tatsächlich dem vorgestellten Konzept entspricht, wie sie der Projektträger in der Visualisierung gezeigt hat.

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