Wohngeld beantragen Hilfe für Mieter – man muss sie nur wollen

Die hohen Mieten in Stuttgart treiben immer wieder Menschen auf die Straße. Foto: Imago / Arnulf Hettich

Das nächste Entlastungspaket enthält eine Regelung, die für drei Millionen Bürger bares Geld bedeutet – aber nur auf Antrag.

Die Zeiten sind hart, es drohen ein kalter Winter und Kostenexplosion bei Energie und Lebensmitteln. Bisherige Unterstützungsleistungen der öffentlichen Hand durch Entlastungspakete, Tankrabatt und 9-Euro-Ticket wurden – da frei Haus geliefert – von der Bevölkerung dankend angenommen. Das Wohngeld, das sich Bund und Länder teilen und von den Kommunen ausgezahlt wird, fristet aber selbst in Zeiten explodierender Mieten und Nebenkosten ein Nischendasein. Im Rahmen des dritten Entlastungspakets soll der Kreis der Antragsberechtigten verdreifacht werden, indem man Einkommensgrenzen erhöht. Am 4. Oktober soll dazu ein Bund-Länder-Treffen stattfinden.

 

Was ist das Wohngeld?

Es sei neben dem Kinderzuschlag das „Netz vor dem Netz“, schreibt das Institut der deutschen Wirtschaft, das dieses Unterstützungsangebot ausführlich begutachtet. Der Staat greift damit denen seit mehr als 50 Jahren unter die Arme, die keinen Anspruch auf Hartz IV (von Januar an Bürgergeld) haben, aber im Vergleich zu ihren Einkommen zu hohe Wohnkosten. Die Annahme, dass für die Miete nicht mehr als 30 Prozent des Nettoeinkommens aufgewendet werden, gilt zumindest in den Ballungsräumen kaum noch. Es gibt das Wohngeld auch für Eigentümer; bei ihnen heißt das Lastenzuschuss. Damit werden die hohen Kosten für Zins und Tilgung, für Modernisierungen oder Steuern abgemildert.

Für wen ist es gedacht?

Für Haushalte mit geringem Erwerbseinkommen, kleinen Altersrenten oder Beziehern von Arbeitslosengeld I. Zum Kreis der Anspruchsberechtigten zählen unter bestimmten Bedingungen auch Studierende, deren Bafög-Antrag abgelehnt worden ist. 2020 nahmen in Deutschland 618 200 Haushalte (1,5 Prozent) das Angebot in Anspruch. Das ist weniger als die Hälfte derer, die einen Antrag hätten stellen können. In Baden-Württemberg waren es 64 380 Haushalte, in Stuttgart 5338. Dabei weist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ausdrücklich darauf hin, dass das Wohngeld kein Almosen sei, sondern die Bürger darauf einen Rechtsanspruch hätten, sofern eben die Bedingungen eingehalten werden.

Der Kreis der Berechtigten könnte sich auf bis zu zwei Millionen Haushalte auf einen Schlag verdreifachen, denn die Bundesregierung plant im Zuge des dritten Entlastungspakets auch eine weitere Wohngeldreform. Vom nächsten Jahr an sollen eine Klimakomponente sowie eine Heizkostenpauschale Teil des Pakets werden. Außerdem steht nach dem bereits gewährten Heizkostenzuschuss eine weitere Zahlung wegen der steigenden Energiepreise ins Haus: Von September bis Oktober erhält ein Single 415 Euro, ein Paar 540 Euro; pro Kind werden je 100 Euro gewährt.

Das Linksbündnis im Stuttgarter Gemeinderat fordert ganz aktuell von der Stadtverwaltung eine Werbekampagne für das Wohngeld, um den Menschen zu helfen, die steigenden Mieten und Nebenkosten zu bewältigen. Auch der Chefstratege der Landesbank Baden-Württemberg, Martin Güth, sieht den sozialen Frieden durch die Entwicklung am Immobilienmarkt in Gefahr, weil sich die Inflation hemmend auf die Wohnungsbautätigkeit auswirke und die Mieten bei sinkenden Einkommen weiter steigen würden. Die Ausweitung des Wohngeldes sei deshalb „absolut notwendig, um bei den wirtschaftlich Schwächsten für Entlastung zu sorgen“.

Wie bekomme ich Wohngeld?

Es handelt sich um einen von mehreren Komponenten abhängigen Zuschuss für Mieter und Eigentümer. Im Bundesdurchschnitt betrug die Auszahlung 2020 rund 150 Euro monatlich pro Haushalt. Es wird jedoch nur auf Antrag genehmigt; der Aufwand ist vielen Anspruchsberechtigten aber zu groß. Berater vor Ort berichten auch von Scham, die die Leute davon abhält, zum Amt zu gehen, „weil sie noch nie auf Stütze angewiesen waren“. Das Wohngeld ist zudem ein „Bürokratiemonster“, eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für städtische Bedienstete. Der Antrag muss jährlich neu gestellt werden, das ist allerdings fast nur noch bei Rentnern die Regel. Erwerbstätige müssen oft mehrfach im Jahr ihre Vermögenssituation darlegen. Die Genehmigung hängt von Faktoren ab, die sich regelmäßig ändern können. Seit Januar gilt eine Dynamisierung, die die Miet- und Einkommensentwicklung automatisch berücksichtigt. Damit soll verhindert werden, dass Wohngeldbezieher zwischen dem Kreis der Berechtigten und dem Sozialhilfebezug hin- und herwandern.

Wie wird das Wohngeld berechnet?

Das ist abhängig von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, von der monatlichen (Bruttokalt-)Miete oder der Belastung bei Eigentümern und vom Einkommen des Haushaltes. Das wohngeldrechtliche Einkommen ist in den meisten Fällen aufgrund verschiedener Abzüge niedriger als das Bruttoeinkommen. Die Miete wird bei einem Einpersonenhaushalt maximal bis 591 Euro bezuschusst (bei einem Verdienst von netto 1738 Euro), bei einer vierköpfigen Familie sind es 995 Euro (bei einem Verdienst von 3615 Euro). Die Beträge richten sich auch noch nach dem örtlichen Mietniveau. Die Kommunen sind in sieben Bereiche eingeteilt, Stuttgart liegt in Stufe 6. In Stufe 3 entsprechen die Mieten einer Gemeinde dem Bundesdurchschnitt.

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