Zum 1. Januar 2025 wird das Wohngeld um 15 % erhöht. Erfahren Sie, wie viel Sie bekommen und wer Anspruch hat.
Zum 1. Januar 2025 steht eine wichtige Anpassung des Wohngeldes bevor. Die Bundesregierung hat beschlossen, das Wohngeld um rund 15 Prozent zu erhöhen. Dies bedeutet für Wohngeldempfänger durchschnittlich 30 Euro mehr pro Monat. Ziel dieser Anpassung ist es, die Entlastung, die durch das Wohngeld-Plus-Gesetz von 2023 erreicht wurde, auch weiterhin zu gewährleisten.
Warum wird das Wohngeld erhöht?
Das Wohngeld wird alle zwei Jahre automatisch an die Preis- und Mietpreisentwicklung angepasst. Hintergrund dieser Erhöhung sind die anhaltende Inflation und die gestiegenen Energiepreise, die viele Haushalte besonders stark belasten. Um sicherzustellen, dass das Wohngeld auch in Zukunft Menschen mit geringem Einkommen unterstützt, hat die Bundesregierung diese Erhöhung beschlossen.
Wer profitiert von der Wohngeldanpassung?
Von der Erhöhung profitieren etwa 1,9 Millionen Haushalte in Deutschland. Dazu gehören vor allem Familien, Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner sowie Menschen mit geringem Einkommen. Ziel ist es, dass diese Haushalte weiterhin ihre Wohnkosten decken können, ohne auf andere Sozialleistungen wie Bürgergeld angewiesen zu sein.
Wie viel Wohngeld bekomme ich?
Die Höhe des Wohngeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Einkommens und den Mietkosten. Mit der Wohngeldreform 2023 ist der durchschnittliche Betrag für Wohngeldhaushalte deutlich gestiegen – zum 1. Januar 2025 wird es erneut um rund 15 Prozent erhöht. Um eine Schätzung zu erhalten, können Sie den Wohngeld-Rechner der Bundesregierung nutzen. Dieser ermöglicht es Ihnen, schnell und unkompliziert herauszufinden, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Wohngeld haben.
Muss die Wohngelderhöhung beantragt werden?
Nein, die Erhöhung erfolgt automatisch. Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen, erhalten ab Januar 2025 das erhöhte Wohngeld. Es ist jedoch wichtig, rechtzeitig den Antrag auf Weiterbewilligung zu stellen, da Wohngeld in der Regel nur für zwölf Monate bewilligt wird.
Wohngeld und Heizkosten
Auch die steigenden Heizkosten werden durch das Wohngeld berücksichtigt. Eine dauerhafte Heizkostenkomponente wurde bereits im Jahr 2023 eingeführt, um die Belastung durch hohe Energiekosten zu mindern.