Die Bewilligung von Wohngeldanträgen kann wegen des hohen Andrangs Monate dauern. Man kann das Verfahren aber beschleunigen. Die Details.

Digital Desk: Lotta Wellnitz (loz)

Seit Anfang des Jahres ist die – laut Bundesregierung – „größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands“da: das Wohngeld Plus. Viele haben sich über die staatliche Finanzspritze gefreut – warten müssen sie darauf wohl lange.

 

Was ist das Wohngeld Plus?

Der staatliche Mietzuschuss ist das Ergebnis der Wohngeldreform, mit der Haushalte mit kleinerem Einkommen entlastet werden sollen. Beantragen kann das Wohngeld Plus seit 1. Januar wer zwar keine Sozialleistungen bezieht, trotzdem aber wenig Geld hat.

Während das alte Wohngeld knapp 600 000 Haushalte nutzten, sollen durch die Erhöhung der Einkommensgrenze rund 1,4 Millionen weitere nun Anspruch auf das neue haben. Durch die Reform bekommen Haushalte im Monat durchschnittlich 190 Euro mehr. Zum Wohngeld kommt zudem eine Heizkosten- sowie Klimapauschale. Für die Bearbeitung sind die Wohngeldstellen der Kommunen zuständig.

Welche Probleme gibt es aktuell?

Der Ansturm auf den Zuschuss führt dazu, dass viele Stadtverwaltungen mit der Bearbeitung der Anträge an ihre Grenzen kommen. So berichten einige Kommunen etwa, die Anzahl der Wohngeldanträge habe sich verdoppelt. Wegen fehlenden Personals oder einer zu kurzen Vorbereitungszeit wird geschätzt, dass die Bewilligung der Anträge mehrere Monate dauern kann.

Was fordert der Mieterbund?

Der Mieterbund fordert Wohngeldstellen auf, verstärkt vorläufige Bescheide auszustellen, um Verfahren zu beschleunigen und Betroffene so sofort zu unterstützen. Die für das Wohngeld zuständige Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) nannte die Forderung einen „super Vorschlag“, den man bereits aufgegriffen habe. Bei vorläufigen Bescheiden kann in dringenden Fällen zunächst Geld ausgezahlt werden, im Frühjahr wird der Bescheid dann nochmals geprüft. So kann es vorkommen, dass das Amt entweder Geld nachzahlen muss oder aber wieder zurückfordert. Die Wohngeldstellen müssen also zwei Anträge prüfen, was Zeit kostet. Laut Geywitz können diese entscheiden, ob sie Bescheide nicht auch automatisch verlängern.

Welche Schwierigkeiten sehen Kommunalverbände?

Der Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßt die Ausstellung vorläufiger Bescheide. Dies werde bereits vielfach über Kurzbescheide und Vorauszahlungen in den aktuellen Wohngeldverfahren praktiziert, sagt Bernd Düsterdiek vom DStGB. Am Grundproblem ändere das nichts. „Wir müssen jetzt in der Praxis ausbaden, was der Bund uns zum 1. Januar mit der Wohngeld-Novelle eingebrockt hat.“ Es sei klar gewesen, dass es aufgrund der erwartbaren vielen Anträge zu Verzögerungen kommen würde. Der Bund sei gefordert, das Wohngeldrecht zu vereinfachen, sagt Düsterdiek und nennt die Komplexität der Einkommensermittlung als Beispiel. In Bezug auf Länder und Kommunen sagt er: „Wir fordern durchgängig digitalisierte und aufeinander abgestimmte Verfahren bei Antragstellung und Bewilligung des Wohngelds.“

Was ist noch wichtig?

Betroffene müssen das Wohngeld jetzt beantragen. Es soll nämlich auch rückwirkend ausgezahlt werden. Bauministerin Geywitz betont: „Jeder, der noch im Januar einen Antrag stellt auf Wohngeld und ihn bewilligt bekommt, egal ob das im Februar ist oder Anfang März, bekommt rückwirkend ab Januar auch das Geld.“