Haushalte mit kleinem Einkommen erhalten künftig einen Mietzuschuss von 370 statt 180 Euro. Auch Heiz- und Warmwasserkosten sollen bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt werden.

Wohngeld-Empfänger können im kommenden Jahr mit höheren Zahlungen rechnen. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin einer weitreichenden Wohngeldreform zu. Im Durchschnitt wird der Mietzuschuss für Haushalte mit kleinen Einkommen damit ab Januar von 180 Euro auf 370 Euro im Monat steigen.

 

Die Zahl der derzeit rund 600.000 unterstützten Haushalte soll sich dem Gesetz zufolge auf rund zwei Millionen mehr als verdreifachen. Auch die Heizkosten und die Ausgaben für Warmwasser werden künftig bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt werden. Mit einem Zuschlag werden außerdem Mieterhöhungen infolge energetischer Sanierungen berücksichtigt. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) räumte in der abschließenden Debatte im Bundesrat ein, dass die Umsetzung der Reform eine große Herausforderung für die Kommunen sei.

Entlastungen auch durch neue Regelung der Klimaabgabe

Das Wohngeld ist eine Leistung für Haushalte mit kleinen Einkommen wie Geringverdiener oder Rentner. Wie es berechnet wird, hängt davon ab, wo die Menschen wohnen, wie hoch die Mieten dort sind und wie viele Personen im Haushalt leben. Deshalb können die individuellen Zahlungen von den Durchschnittswerten merklich abweichen.

Der Bundesrat verabschiedete auch eine Regelung für die Aufteilung der Klimaabgabe zwischen Mietern und Vermietern. Bisher können die Vermieter die seit Anfang 2021 anfallende CO2-Abgabe auf Heizöl und Erdgas vollständig auf die Mieter umlegen. Künftig sollen die Zusatzkosten in einem Stufenmodell so auf Mieter und Vermieter verteilt werden, dass Mieter einen Anreiz zum Energiesparen und Vermieter einen Anreiz für bauliche Verbesserungen wie eine moderne Heizung oder mehr Dämmung haben.