Nur für 7200 von 62 000 Studierenden gibt es Platz in Studentenwohnheimen der Metropolregion. Geht es nach dem Landesrechnungshof, sollen sie eine höhere Miete bezahlen. Dagegen wehrt sich das Deutsche Studentenwerk.

Stuttgart - Der Landesrechnungshof hat in seiner diesjährigen Denkschrift die Finanzierung der Studentenwohnheime gerügt. Zwar sei es „sachgerecht“, dass das Land jeden neu geschaffenen Bettplatz mit 8000 Euro fördert und den Studierendenwerken landeseigene Grundstücke zum Bau von Wohnheimen günstig überlasst. Allerdings kämen auch „wohlhabende Studierende in den Genuss von Mieten, die an vielen Standorten mehr als 50 Euro unter der ortsüblichen Miete liegen“, heißt es in der Denkschrift, in der ein „sozial gestaffelter Mietzuschlag“ angeregt wird. Die Mehreinnahmen könnten zur Finanzierung „anderer sozialer Aufgaben“ verwenden.

 

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Das Land hat den Wohnheimbau von 2011 bis 2017 mit rund 23,6 Millionen Euro gefördert. Die Mieten seien nicht zu niedrig, da Studierendenwerke verpflichtet sind bei „gefördertem Wohnungsbau sämtliche Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten über die Mieten abzudecken“, kontert das Wissenschaftsministerium den Vorschlag des Landesrechnungshofs. Man werde aber „die Empfehlungen prüfen“. Der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, Achim Meyer auf der Heyde, hält die Feststellung des Rechnungshofs für „nicht zielführend“. Als Träger der öffentlichen Daseinsvorsorge habe man „gerade den Auftrag, preisgünstigen Wohnraum sicherzustellen“. Da jedoch seit langem konstant mehr als 50 Prozent der Studierenden hoher oder gehobener Herkunft entstammten, seien auch viele „vermeintlich wohlhabendere Studierende zu Studienbeginn mangels Alternative auf das Wohnheim angewiesen“.

Laut Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks verfügen die Studierenden im Schnitt über 918 Euro monatlich, die Hälfte muss mit weniger als 860 Euro auskommen.