Der Wohnpark Fuchshof entwickelt sich weiter zum größten Neubaugebiet in Ludwigsburg. Auf dem Areal im Osten der Stadt sollen rund 550 Wohnungen entstehen, die künftig etwa 1300 Menschen ein Zuhause bieten. Im ersten Baucluster, direkt angrenzend an die bereits fertiggestellte Fuchshofschule, hat die Stadt Ludwigsburg bereits zwei große Grundstücke an Investoren veräußert.
Laut Pressemitteilung der Stadtverwaltung hat der Projektentwickler Bonava sich ein rund 6500 Quadratmeter großes Areal gesichert. Ein Konsortium aus Betz BauPartner, Pflugfelder Immobilien sowie Strenger Bauen und Wohnen erwarb weitere 9400 Quadratmeter.
Nun startet die Vermarktung eines weiteren Baufelds im selben Cluster. Auf der 2097 Quadratmeter großen Fläche sollen sieben Reihenhäuser entstehen. Die Stadt hat dafür eine öffentliche Ausschreibung eröffnet, auf die sich Bauträger und Investoren bis Ende März 2026 mit einem architektonischen Konzept bewerben können. Die Entscheidung über den Zuschlag fällt in einem anonymisierten Verfahren.
Sozialer Gedanke zählt
Besonders ist diesmal die Vergabeform: Das Grundstück wird nicht verkauft, sondern im Erbbaurecht vergeben. Der Bauträger erhält die Erbbaurechte entsprechend seiner Bauantragsplanung und veräußert diese später gemeinsam mit dem errichteten Reihenhaus an die künftigen Bewohner. Vertragspartner sind dabei die Stadt Ludwigsburg und die Hauskäufer.
Baubürgermeisterin Andrea Schwarz betont die soziale Ausrichtung des Modells: Ziel sei es, Familien den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu erleichtern. Da der Grundstückskauf entfalle, reduziere sich die finanzielle Belastung erheblich. Zudem liege der Erbbauzins unter den aktuellen Bauzinsen. Für Familien mit Kindern oder Haushaltsangehörigen mit einer Schwerbehinderung gebe es zusätzliche Entlastungen.
Der reguläre städtische Erbbauzins beträgt vier Prozent des Grundstückswerts. Im Wohnpark Fuchshof wurde er auf 3,5 Prozent abgesenkt. Für das erste und zweite Kind wird er jeweils um 0,25 Prozentpunkte reduziert, ebenso für Haushaltsmitglieder mit einer Schwerbehinderung ab 80 Grad. Maximal kann der Zinssatz auf drei Prozent sinken.