Wohnungs-Mix muss passen Mietspiegel besser kontrollieren

Der Mieterverein setzt sich dafür ein, dass die Mieten in Stuttgart nicht noch stärker steigen – ein vergebliches Unterfangen. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Der Gemeinderat muss prüfen, ob die Vergleichsmiete tatsächlich ortsüblich ist. Schließlich ist jeder Cent weniger ein Gewinn für die Mieter, meint StZ-Autor Jörg Nauke.

Die städtische SWSG hat trotz der erwarteten Explosion der Nebenkosten eine Mieterhöhung von sechs Prozent für die nächsten drei Jahre angekündigt und zur Beruhigung festgestellt, man liege damit im Schnitt um 20 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das ist allerdings ein schwacher Trost, weil dieser im Stuttgarter Mietspiegel abgebildete Wert im Schnitt bei 10,34 Euro liegt und damit zu den Spitzenwerten in Deutschland zählt. Weil dieser nun wieder angepasst wird, sollte man einen Blick darauf werfen, ob die Vergleichsmiete tatsächlich „ortsüblich“ ist.

 

Welche Fenster dürfen es sein?

Derzeit läuft die Befragung dafür. 18 000 Stuttgarter beugen sich über das achtseitige Papier und sinnieren über Fragen wie, ob der Kochnischenbereich mit hochwertigen Materialien ausgelegt ist und ob man Miete für eine Zweifachwärmeschutzverglasung oder eine Zweifachschutzverglasung bezahlt. Der Hinweis, bei Fragen könne man sich an die Stadtverwaltung wenden, stützt die Forderung des Mietervereins, künftig wieder Interviewer an die Haustür zu schicken. So vermeidet man, dass nicht vor allem Meldungen gebildeter Bürger, die in teureren Wohnungen leben, berücksichtigt werden. Der Statistiker kontert zwar mit dem Hinweis, der Teilnehmerkreis stelle ein repräsentatives Bild dar. Es stellt sich allerdings die Frage, warum die Münchner eine Steigerung der berücksichtigten (teuren) Wiedervermietungen von 30 auf 44 Prozent als unverhältnismäßig hoch erachteten, während in Stuttgart 60 Prozent normal sein sollen? Und wie kann der Mietspiegel den Markt abbilden, wenn die Wohnungen von Vermietern unberücksichtigt bleiben, die schon ewig nicht mehr die Miete erhöht haben, weil sie sozial sind und/oder die Wertsteigerung der Immobilie als ausreichend erachten? Aber das muss die Bundesregierung klären.

Das Kleingedruckte lesen

Besser als mit dem Handtuchwärmer lassen sich inhaltliche Defizite des Mietspiegels nicht belegen. Er beschreibt die Qualität eines Bads, nicht Merkmale wie Größe, Optik oder Tageslicht. Im Baumarkt gibt es die Geräte ab 50 Euro, schon nach einem Monat mit erhöhter Miete ist das Gerät bezahlt. Am besten wäre es, der Gemeinderat liest sich das Kleingedruckte durch, bevor er das nächste Mal den Mietspiegel abnickt. Jeder Cent weniger ist ein Gewinn für die Mieter.

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