Das Land will mit 250 Millionen Euro jährlich Anreize für günstigere Wohnungen schaffen. Eine Mietobergrenze lehnt das Wirtschaftsministerium hingegen ab.

Stuttgart - Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut hält nichts von einer Begrenzung von Mieten. „Eine staatlich kontrollierte Mietobergrenze ist nicht der richtige Weg“, sagte die CDU-Politikerin am Montag dieser Zeitung. Das widerspreche „den Selbstregulierungsmechanismen der sozialen Marktwirtschaft“. Bereits jetzt seien nur begrenzt Erhöhungen während eines laufenden Mietverhältnisses zulässig. Auch wenn es Zweifel an der Wirksamkeit der Mietpreisbremse bei Neuvermietungen gebe, sollte diese evaluiert werden, bevor man verschärften Regelungen das Wort rede.

 

Damit reagierte die Ministerin auf Forderungen des Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer (Grüne). In einem Interview mit dieser Zeitung hatte dieser feste, staatlich kontrollierte Obergrenzen gefordert, um die Preise auf dem Mietwohnungsmarkt wieder in den Griff zu bekommen. Ursache für die dramatischen Mietsteigerungen sei „ein riesiger Kapitalstrom ins Betongeld“, so Palmer. Die vor zwei Jahren bundesweit eingeführte Mietpreisbremse sei wirkungslos.

„Das Problem ist sicher nicht alleinig der Kapitalstrom“, sagte Hoffmeister-Kraut. Die steigende Nachfrage gerade in den Ballungsräumen sei vor allem durch den starken Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg bedingt. Zudem steige gerade dort die Zahl der Single-Haushalte und damit der Bedarf an Wohnfläche pro Person. All das treibe die Preise in die Höhe. „Deshalb brauchen wir mehr baureife Flächen, und das Bauen muss kostengünstiger werden.“

Das soll das neue Wohnungsbau-Förderprogramm leisten, das an diesem Dienstag im Kabinett beschlossen werden soll. Wie 2017 stellt das Land auch in diesem und im nächsten Jahr jeweils 250 Millionen Euro dafür bereit. Jeweils 177,4 Millionen Euro sind für den Bau von Sozialwohnungen oder die Umwandlung vorgesehen, 5,6 Millionen für die Modernisierung. Mit 60 Millionen Euro soll der Kauf von Eigentum gefördert werden. Familien unter einer bestimmten Einkommensgrenze können günstigere Darlehen erhalten.

Flexible Mieten bei Sozialwohnungen

Um Anreize für den Bau von Sozialwohnungen zu schaffen, will die Landesregierung den Vermietern künftig mehr Spielraum bei der Mietminderung lassen. Diese sollen selbst entscheiden, um wie viel sie die Miete gegenüber der örtlichen Vergleichsmiete senken – die Minderung kann zwischen 20 und 40 Prozent liegen. Davon hängen dann auch die Subventionen ab – eine geringere Mietabsenkung bedeutet weniger Subventionen. Auch die Kommunen sollen vom Bau zusätzlichen Sozialwohnungen profitieren – pro neuer Wohnung erhalten sie eine Prämie von 2000 Euro. „Wir schaffen damit einen finanziellen Anreiz, vermehrt Flächen für den sozial orientierten Wohnungsbau auszuweisen“, sagte die Ministerin.

Unterstützung findet Palmers Vorschlag hingegen beim Deutschen Mieterbund Baden-Württemberg. „Ohne wirksame Gesetze zur Mietpreisbegrenzung werden die Mieten in unseren Städten noch unbezahlbarer werden“, erklärt der Vorsitzende des Deutschen Mieterbundes Baden-Württemberg, Rolf Gaßmann. So habe in Stuttgart im ersten Halbjahr 2017 der Quadratmeterpreis bei Wiedervermietungen 12,90 Euro betragen, 43 Prozent mehr als im Mietspiegel. Bei Neuvermietungen waren es sogar bei 15,30 Euro. Die durch steigende Mieten entstehenden sozialen Verwerfungen müssten gestoppt werden, Klein-und Durchschnittsverdiener dürften nicht weiter aus den Städten verdrängt werden, sagte Gaßmann.