Wohnungsbau in Stuttgart Bündnis fragt nach Befangenheit eines Stadtrats
Nachdem das Birkacher Feld und der Rohrer Weg für Wohnbau in den Fokus rücken, sehen Kritiker einen möglichen Interessenskonflikt des Plieninger CDU-Stadtrats Vetter.
Nachdem das Birkacher Feld und der Rohrer Weg für Wohnbau in den Fokus rücken, sehen Kritiker einen möglichen Interessenskonflikt des Plieninger CDU-Stadtrats Vetter.
Die Überlegungen, auf Teilen des Birkacher Felds und am Rohrer Weg in Möhringen Wohnungen zu bauen, rufen bekanntlich auch Kritiker auf den Plan. Das Aktionsbündnis Birkacher Feld, im Oktober 2020 gegründet, wirft nun die Frage auf, ob der CDU-Stadtrat Carl-Christian Vetter aus Plieningen Dinge vermengt, die er nicht vermengen sollte.
Vetter hatte jüngst den Vorstoß gemacht, am Rohrer Weg Wohnungen hochzuziehen – und damit eine alte Debatte wiederbelebt. Sein Argument: Wenn der Synergiepark weiter aufgesiedelt werde, entstünden hier Tausende neue Arbeitsplätze. Für die Menschen, die dort ihren Job verrichten werden, solle man möglichst nah Wohnraum schaffen, um die Pendelei nicht weiter zu befeuern und damit einen Verkehrskollaps zu verhindern.
„Es darf in der derzeitigen Situation, in der die CDU die Freigabe von bis zu 132 Hektar bisher geschützter Freiflächen für bis zu 6930 Wohnungen anstrebt, nicht verwundern, dass in der genannten Konstellation ein Potenzial für Interessenskonflikte und Befangenheit gesehen wird“, steht in einem offenen Brief des Aktionsbündnisses Birkacher Feld an die CDU-Fraktion im Gemeinderat. Hintergrund ist, dass der CDU-Stadtrat Vetter Geschäftsführer einer Stuttgarter Projekt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft sei. „Was hat man sich in der Fraktion bei der Wahl dieser Konstellation gedacht, und was denkt man derzeit?“, fragt das Aktionsbündnis in dem Brief.
Lesen Sie aus unserem Plus-Angebot: Streit über Streuobstwiesen am Rohrer Weg flammt wieder auf
Alexander Kotz, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Gemeinderat, weist die Assoziationen zurück. „Eine Befangenheit gibt es definitiv nicht“, sagt er auf Nachfrage unserer Zeitung. Vetter habe in den Bereichen keine Grundstücke. Zudem: „Wir sind als Stadträte alle ehrenamtlich aktiv, und wir haben halt auch noch einen Job.“ Daraus ergebe sich zwangsläufig ein gewisser Zwiespalt. Dass sich Vetter in der Fraktion bei Wohnungsbaufragen hervortue, löse bei manchen vielleicht Fragen aus, doch man könne es laut Kotz auch andersherum sehen: Vetter habe von Berufs wegen die nötige Kompetenz und Expertise.
Auf den Brief angesprochen sagt Carl-Christian Vetter, ihm sei der Gedanke einer Befangenheit nie gekommen. Er sei Sprecher seiner Fraktion im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik, Wohnungsfragen seien ein Teilgebiet. Würde man der Argumentation des Aktionsbündnisses folgen, dürfe er doch nicht einmal Stadtrat sein. Die Frage, die sich ihm bezüglich des Geschmäckle-Anwurfs stelle: „Wo fängt das an, wo hört das auf?“ Vertreter anderer Fraktionen im Ausschuss seien beispielsweise Architekten, einen Interessenskonflikt hätten demnach auch andere.
Lesen Sie aus unserem Angebot: Aktionsbündnis kündigt seinen Widerstand an
Der Fraktionssprecher Kotz dreht den Spieß um: Seien nicht auch Mitglieder des Aktionsbündnisses befangen, wenn sie im Asemwald wohnen und unter Umständen Sorge haben, dass ihnen durch Wohnungen auf dem Birkacher Feld die Sicht verbaut würde, fragt er sich. Einer dieser Asemwalder ist Matthias Lutz, Sprecher des Bündnisses – und CDU-Mitglied. Dass er – gemeinsam mit anderen – seiner Partei kritische Fragen stelle, erklärt er so: „Wenn es Themen gibt, muss man sie ansprechen, es geht um die Sache.“ Und bei dieser Sache habe er vor allem „das Wohl der Birkacherinnen und Birkacher im Blick“.
Die Stadtverwaltung sieht auch keine unlautere Verquickung von politischem Amt und Job. „Eine mögliche Gremienentscheidung (und Beratung) über die Freigabe von Freiflächen bringt der Dr. Vetter Projekt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH keinen unmittelbaren Vor- oder Nachteil“, lässt der Sprecher Martin Thornberens ausrichten. „Herr Dr. Vetter ist daher nicht im Sinne der Gemeindeordnung befangen.“